Messstellenbetrieb Strom
Digitale Stromzähler (sogenannte moderne Messeinrichtungen) ermöglichen eine bessere und transparentere Veranschaulichung Ihres Stromverbrauchs.
Mit intelligenten Messsystemen sollen eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen erreicht und die Digitalisierung der Energiewende unterstützt werden.
Für Kunden mit einem Verbrauch > 100.000 kWh im Jahr (RLM-Messungen): Wir stellen Ihnen Ihre Lastgangdaten auf Anfrage gerne bereit.
FAQ Messtellenbetrieb
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Warum muss mein Stromzähler ausgetauscht werden obwohl er noch geeicht ist?
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Wo finde ich meine Zählernummer?
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Was ist die rechtliche Grundlage für diese Umrüstung?
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Ist der Einbau verpflichtend?
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Wer trägt die Kosten für den intelligenten Zähler, den Einbau und die Wartung?
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Ich möchte einen anderen Messstellenbetreiber wählen. Was muss ich dem grundzuständigen Messstellenbetreiber anzeigen?
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Warum erhalte ich eine Rechnung vom Messstellenbetreiber?
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Warum habe ich einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber ohne diesen unterschrieben zu haben?
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Ich habe das 3 Monatsanschreiben für den Einbau einer modernen Messeinrichtung / für den Einbau eines intelligenten Messsystems erhalten. Was muss ich tun?
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Kostet der Zählerwechsel etwas?
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Was kostet der Zähler?
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Kann ich meinen alten analogen Zähler nicht behalten?
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Der Einbau der neuen Messtechnik ist verbrauchsabhängig. Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?
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Wird ein intelligentes Messsystem beim Neubau verbaut?
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Verteuert sich mein Strompreis durch den Einbau einer moderner Messeinrichtungen oder eines intelligenten Messsystems?
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Was passiert mit meinem alten Zähler?
Moderne Messeinrichtungen
Seit Herbst 2017 baut die NGN gem. den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes moderne digitale Zähler, sogenannte moderne Messeinrichtungen, ein, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als herkömmliche Zähler. Bei Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr sowie Betreibern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) bis 7 kW installierter Leistung tauschen wir im Rahmen des sogenannten Rollouts die vorhandenen Zähler (z.B. Ferrariszähler) gegen eine moderne Messeinrichtung Diese wird weiterhin jährlich vor Ort ausgelesen, kann jedoch auf einem Display einen Überblick über den tatsächlichen Stromverbrauch (Tag, Woche, Monat, Jahr) geben.
Die Zähler in Krefeld, Straelen und Wachtendonk – dem Netzgebiet der NGN – werden durch einen Dienstleister ausgetauscht. Dessen Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen und werden nur zum vorab vereinbarten Termin erscheinen. Spätestens zwei Wochen vor dem Austausch erhalten die betroffenen Kunden eine schriftliche Terminankündigung mit weiteren Informationen.
Für Kunden entstehen durch den Zählerwechsel selbst keine Kosten. Die Preise für den Messstellenbetrieb hingegen sind durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und sind ebenso wie von uns angebotene Zusatzleistungen unserem Preisblatt Messstellenbetrieb zu entnehmen.
FAQ moderne Messeinrichtungen
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Was ist eine moderne Messeinrichtung?
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Durch wen wird die Messeinrichtung verbaut?
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Wie funktioniert mein neuer Stromzähler?
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Welche Daten werden von der modernen Messeinrichtung gesendet?
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Wird mein Zähler fernausgelesen?
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Benötige ich für die modernen Messeinrichtungen einen Internetanschluss?
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Wer ist für den Einbau moderner Messeinrichtungen zuständig?
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Wann wird die moderne Messeinrichtung bei mir eingebaut?
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Wo erhalte ich weitere Informationen rund um den Einbau der modernen Messeinrichtungen?
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Wie wird das Entgelt für die moderne Messeinrichtung abgerechnet?
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Wo erhalte ich die PIN zu meiner Messeinrichtung?
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Was kostet mich eine moderne Messeinrichtung?
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Wozu dient die PIN?
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Ich habe meine PIN vergessen. Was muss ich tun?
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Kann ich die PIN ändern?
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Verbrauchen die modernen Messeinrichtungen Strom?
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Wie lange sind moderne Messeinrichtungen geeicht?
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Ich habe gehört, dass neben modernen Messeinrichtungen auch intelligente Messsysteme eingeführt werden. Wie unterscheiden sich intelligente Messsysteme von modernen Messeinrichtungen?
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Kann ich anstelle einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem erhalten?
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Der Einbau der neuen Messtechnik ist verbrauchsabhängig. Mein Verbrauch ist sehr stark schwankend. Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?
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Passen die modernen Messeinrichtungen in meinen Zählerschrank beziehungsweise auf meinen Zählerplatz?
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Was stellt das digitale Zählerdisplay dar?
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Ich habe zusätzlich eine PV-Anlage und deswegen einen Zwei-Richtungszähler. Wie kann ich meinen Verbrauch bzw. meine in das Netz eingespeiste Erzeugungsenergiemenge erkennen?
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Ich habe eine Wärmepumpe oder eine Nachspeicherheizung und deswegen einen Zwei-Tarif-Zähler. Wie kann ich erkennen, welche Energiemengen zu welchem Tarif (HT/NT) verbraucht wurde?
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Was bedeutet HT/NT?
Intelligente Messsysteme
Die Einführung intelligenter Messsysteme soll vor allem die Energiewende in Deutschland beschleunigen und eine zuverlässige Stromversorgung sicherstellen. Werden eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen um eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) ergänzt, wird von intelligenten Messsystemen gesprochen. Der digitale Stromzähler wird durch das Smart-Meter-Gateway als Kommunikationseinheit zu einer Schnittstelle im Versorgungsnetz.
Mithilfe der eingebundenen Kommunikationseinheit sendet das intelligente Messsystem aktuelle Verbrauchs- und Einspeisedaten an berechtigte Marktakteure (z. B. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Lieferanten). Eine Datenübermittlung ist ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf stets der Zustimmung des Verbrauchers. Die Daten werden grundsätzlich verschlüsselt versendet und können nur durch am Prozess beteiligte und entsprechend berechtigte Marktakteure eingesehen werden. Datenschutz und Datensicherheit sind durch die Verschlüsselung nach dem Privacy-by-Design-Ansatz gewährleistet. Dieser erfüllt die Anforderungen nach § 21 und § 22 MsbG. Bei diesem Ansatz werden Datensicherheit und -schutz dadurch erreicht, dass die verwendete Technik von vornherein nur eingeschränkte Funktionen zulässt. Der Ansatz ist vergleichbar mit Datensicherheitsstandards, wie sie z. B. auch im Onlinebanking Anwendung finden.
Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt mit Start des Rollouts für intelligente Messsysteme am 24.02.2020 bei Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh bezogen auf die letzten 3 Jahre. Der Umbau auf ein intelligentes Messsystem muss innerhalb von 8 Jahren – also bis zum 23.02.2028 – abgeschlossen sein. Die Stromzähler in Krefeld, Straelen und Wachtendonk – dem Netzgebiet der NGN – werden durch Mitarbeiter der NGN gegen intelligente Messsysteme ausgetauscht. Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen und werden nur zum vorab vereinbarten Termin erscheinen. Spätestens zwei Wochen vor dem Austausch erhalten die betroffenen Kunden eine schriftliche Terminankündigung mit weiteren Informationen.
Für den Kunden entstehen durch den eigentlichen Zählerwechsel keine Kosten. Die Preise für den Messstellenbetrieb sind durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und ebenso wie von uns angebotene Zusatzleistungen dem Preisblatt Messstellenbetrieb zu entnehmen.
FAQ intelligente Messsysteme
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Was sind intelligente Zähler bzw. Smart Meter?
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Welche weiteren Vorteile bieten intelligente Messsysteme dem Nutzer gegenüber den derzeitigen Messgeräten?
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Warum werden in Deutschland intelligente Messsysteme eingeführt?
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Welche Daten werden von einem intelligenten Messsystem gesendet?
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Wie werden die Daten des intelligenten Messsystems erhoben und was ist ein Smart Meter Gateway?
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Was passiert mit den Daten des intelligenten Messsystems? Wer verwaltet sie?
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Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?
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Wie viel kostet ein intelligentes Messsystem?
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Wann soll der Einbau der intelligenten Messsysteme erfolgen? Wann erfolgt der Smart-Meter-Rollout?
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Wo erhalte ich weitere Informationen rund um den Einbau intelligenter Messsysteme?
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Wechsel einer Registrierenden Leistungsmessung (RLM) auf eine Standardlastprofilmessung (SLP) auf Kundenwunsch?
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Wo finde ich das Kundenportal für intelligente Messsysteme und wie erhalte ich Zugang?
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Bei wem werden intelligente Messsysteme eingebaut?
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Verbrauchen die intelligenten Messsysteme Strom?
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Zeigen intelligente Messsysteme den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?
Lastgangdatenbereitstellung
Als Stromkunde mit einem Jahresverbrauch ab 100.000 kWh/a werden Sie bei Ihrem Energieversorger als „leistungsgemessener Kunde“ geführt. Das bedeutet ihr Stromverbrauch wird in einem 15-Minuten-Intervall ermittelt und in einem Verbrauchsprofil, dem sogenannten Lastgang, aufgezeichnet. Der zuständige Messdienstleister liest diesen Lastgang per Datenfernübertragung aus und stellt die gemessenen Daten dem Netznutzer zur Verfügung. Der Lastgang gibt im Gegensatz zum Standardlastprofil detailliert Aufschluss über das individuelle Verbrauchsverhalten.
Individuelle Lastgangdaten stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dazu benötigen wir vorab einen schriftlichen Auftrag über das Formular zur Abfrage von Messdaten. Dieses können Sie per E-Mail, Brief oder Fax an unser Energiedatenmanagement schicken.
- per Fax: +49 2151 982 14 1
- per Post: Anschrift siehe Formular
- per E-Mail: edm@ngn-mbh.de
Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse edm@ngn-mbh.de auch bei Fragen oder Problemen.
Bitte beachten Sie:
Handeln Sie im Auftrag eines Netzkunden als Dienstleister benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht Ihres Auftraggebers. Liegt diese nicht vor, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Wenn die Möglichkeit zur Datenbereitstellung besteht, werden die angefragten Lastgangdaten verfügbar gemacht. Möglich ist die Bereitstellung der Werte von Netzkunden diskriminierungsfrei, also unabhängig vom Lieferanten (Strom- oder Gashändler).
Messkonzepte
Der Abschnitt Messkonzepte wird überarbeitet. In naher Zukunft finden Sie hier Informationen zu unseren Messkonzepten.
Sollten in der Zwischenzeit Fragen zu Messkonzepten bestehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an edm@ngn-mbh.de.