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Ein Dorf mit Solaranlagen auf den Dächern

Aufhebung 70% Regelung bei Bestandsanlagen

Mit in Kraft treten des EEG 2023 wurde die bisher geltende Regelung der technischen Vorgabe zur Reduzierung bzw. Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung abgeschafft (die sogenannte 70-Prozent-Regel).

Voraussetzungen

  • Bestandsanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 14. September 2022
  • die installierte Leistung der Anlage beträgt maximal 7 kWp

Aufhebung der Leistungsbegrenzung

Die Aufhebung der Leistungsbegrenzung sollte durch einen von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur durchgeführt werden.

Umstellung melden

Sobald die Aufhebung der 70-Prozent-Regel durchgeführt wurde, melden Sie die Aufhebung/Veränderung zwingend im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nachfolgend erhalten wir automatisch eine elektronische Mitteilung, welche wir prüfen und positiv bestätigen. Danach ist der Vorgang abgeschlossen und Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.