
Aufhebung 70% Regelung bei Bestandsanlagen
Mit in Kraft treten des EEG 2023 wurde die bisher geltende Regelung der technischen Vorgabe zur Reduzierung bzw. Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung abgeschafft (die sogenannte 70-Prozent-Regel).
Schnell zu:
Voraussetzungen
- Bestandsanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 14. September 2022
- die installierte Leistung der Anlage beträgt maximal 7 kWp
Aufhebung der Leistungsbegrenzung
Die Aufhebung der Leistungsbegrenzung sollte durch einen von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur durchgeführt werden.
Umstellung melden
Sobald die Aufhebung der 70-Prozent-Regel durchgeführt wurde, melden Sie die Aufhebung/Veränderung zwingend im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nachfolgend erhalten wir automatisch eine elektronische Mitteilung, welche wir prüfen und positiv bestätigen. Danach ist der Vorgang abgeschlossen und Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.