So klappt's mit der Elektromobilität
Grundsätzlich ist der Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge anmeldepflichtig. Hier finden Sie alle Informationen.

Ladeeinrichtungen
Die Errichtung einer Ladevorrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV nur durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) ausgeführt werden, welches in unser Installateurverzeichnis oder das eines anderen Netzbetreibers eingetragen ist. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen dieser Installateure. Dieser berät Sie ausführlich und übernimmt dann die Anmeldung der Ladeeinrichtung über das Kundenportal der NGN.
Der Betrieb einer nicht angemeldeten Ladevorrichtung ist unzulässig.
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Ladeeinrichtung bis 11 kW?
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Bei einer oder mehreren Ladeeinrichtungen größer als 11 kW?
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Sie sind Installateur?
Fragen und Antworten
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Ist die Installation von Ladesäulen bei Eigentümergemeinschaften oder als Mieter möglich?
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Gibt es eine Förderung für meine private Ladeeinrichtung?
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Muss die Ladeeinrichtung angemeldet oder genehmigt werden?
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Wo kann ich die Ladeeinrichtung beziehen bzw. installieren lassen?
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Was bedeutet die netzdienliche Steuerung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes?
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Kann ich einen Anschluss für eine Ladevorrichtung auf einem Garagenhof beantragen?