Bekanntgabe Messstellenbetrieb
Bekanntmachung zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMsys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).

Digitale Stromzähler (sogenannte moderne Messeinrichtungen) ermöglichen eine bessere und transparentere Veranschaulichung Ihres Stromverbrauchs.
Mit intelligenten Messsystemen sollen eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen erreicht und die Digitalisierung der Energiewende unterstützt werden.
Für Kunden mit einem Verbrauch > 100.000 kWh im Jahr (RLM-Messungen): Wir stellen Ihnen Ihre Lastgangdaten auf Anfrage gerne bereit.
Seit Herbst 2017 baut die NGN gem. den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes moderne digitale Zähler, sogenannte moderne Messeinrichtungen, ein, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als herkömmliche Zähler. Bei Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr sowie Betreibern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) bis 7 kW installierter Leistung tauschen wir bis spätestens 2032 die vorhandenen Zähler (z.B. Ferrariszähler) gegen eine moderne Messeinrichtung. Der Zähler bietet einen Überblick über den tatsächlichen Stromverbrauch (Tag, Monat, Jahr) der letzten 24 Monate; diese können direkt vom Display abgelesen werden (nach Eingabe der PIN, diese kann hier beantragt werden). Daten werden durch diesen Zählertyp nicht übertragen. Die Zählerstände werden deshalb weiterhin jährlich erfasst (Kundenportal oder Vor-Ort-Ablesung).
Die Zähler in Krefeld, Straelen und Wachtendonk – dem Netzgebiet der NGN – werden durch einen Dienstleister ausgetauscht. Dessen Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen und werden nur zum vorab vereinbarten Termin erscheinen. Spätestens zwei Wochen vor dem Austausch erhalten Sie eine schriftliche Terminankündigung mit weiteren Informationen.
Für Sie entstehen durch den Zählerwechsel selbst keine Kosten. Die Preise für den Messstellenbetrieb hingegen sind durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und sind ebenso wie von uns angebotene Zusatzleistungen unserem Preisblatt Messstellenbetrieb zu entnehmen.
Dies gilt nicht, wenn Sie einen anderen Messstellenbetreiber als die NGN beauftragt haben.
Die Einführung intelligenter Messsysteme soll vor allem die Energiewende in Deutschland beschleunigen und eine zuverlässige Stromversorgung sicherstellen. Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung mit einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, einer Kommunikationseinheit, die die Messwerte des Zählers per Datenübertragung an den Messstellenbetreiber (in der Regel an die NGN, sofern Sie niemand anderen beauftragt haben) übermittelt.
Es werden nur Daten übermittelt, welche die Netzbetreiber und Lieferanten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Daten werden grundsätzlich verschlüsselt versendet und können nur vom Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten eingesehen werden. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei gesetzlich vorgeschrieben und zertifiziert. Genauere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQ oder auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Der Einbau muss bis 2032 abgeschlossen sein. Die Stromzähler in Krefeld, Straelen und Wachtendonk – dem Netzgebiet der NGN – werden durch Mitarbeiter der NGN gegen intelligente Messsysteme ausgetauscht. Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen und werden nur zum vorab vereinbarten Termin erscheinen. Spätestens zwei Wochen vor dem Austausch erhalten die betroffenen Kunden eine schriftliche Terminankündigung mit weiteren Informationen. Dies gilt nicht für Kunden, die einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit der Zählerbetreuung beauftragt haben.
Für den Kunden entstehen durch den eigentlichen Zählerwechsel keine Kosten. Die Preise für den Messstellenbetrieb sind durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und ebenso wie von uns angebotene Zusatzleistungen dem Preisblatt Messstellenbetrieb zu entnehmen.
Als Stromkunde mit einem Jahresverbrauch ab 100.000 kWh/a benötigen Sie gesetzlich vorgegeben einen RLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung), der Ihren Stromverbrauch in einem 15-Minuten-Invervall ermittelt und in einem Verbrauchsprofil, dem sogenannten Lastgang, aufgezeichnet. Die NGN als grundzuständiger Messstellenbetreiber liest diesen Lastgang per Datenfernübertragung aus und stellt die gemessenen Daten dem Netzbetreiber und dem Lieferanten zur Verfügung. Sollten Sie einen anderen mit der Betreuung des Zählers beauftragt haben (wettbewerblicher Messstellenbetreiber), erfolgt die Auslesung der Daten über diesen von Ihnen beauftragten Dienstleister.
Möchten Sie Ihre Lastgänge ebenfalls erhalten, dann stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung. Dazu benötigen wir vorab einen schriftlichen Auftrag über das Formular zur Abfrage von Messdaten. Dieses können Sie per E-Mail, Brief oder Fax an unser Energiedatenmanagement schicken.
Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse edm@ngn-mbh.de auch bei Fragen oder Problemen.
Bitte beachten Sie:
Handeln Sie im Auftrag eines Netzkunden als Dienstleister benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht Ihres Auftraggebers. Liegt diese nicht vor, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Wenn die Möglichkeit zur Datenbereitstellung besteht und wir ihr Messstellenbetreiber sind, werden die angefragten Lastgangdaten verfügbar gemacht. Möglich ist die Bereitstellung der Werte diskriminierungsfrei, also unabhängig vom Lieferanten.
Der Abschnitt Messkonzepte wird überarbeitet. In naher Zukunft finden Sie hier Informationen zu unseren Messkonzepten.
Sollten in der Zwischenzeit Fragen zu Messkonzepten bestehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an edm@ngn-mbh.de.