Genehmigungsprozess für Wärmepumpen
Eine Wärmepumpe ist bei uns anmeldepflichtig, da der Netzanschluss auf den höheren Leistungsbezug geprüft werden muss.

So genehmigen wir Ihre Wärmepumpe
Senden Sie oder Ihr Installateur bitte eine Mail an netzanschluss@ngn-mbh.de mit folgenden Informationen:
- Adresse, an der die Wärmepumpe installiert wird
- Errichter/Elektrofachbetrieb der Anlage
- Anzahl der Wärmepumpen
- Art der Wärmepumpe mit der elektrischen Leistung in kW
- Sind Sie Anlagenbetreiber einer PV-Anlage und möchten die Wärmepumpe im Rahmen des Messkonzeptes 14 betreiben, so geben Sie dies bitte bei der Anfrage mit an.
Planen Sie die Errichtung einer Wärmepumpe im Rahmen eines Neubauprojektes, so geben Sie diese bitte bei der Bestellung des Netzanschlusses an.
Wir prüfen die Anfrage und teilen Ihnen mit, ob die Wärmepumpe genehmigt wird. Abhängig von der gewünschten Leistung, muss ggfs. ein Antrag auf Leistungserhöhung (Änderung des bestehenden Anschlusses) über das Kundenportal gestellt werden.
Sobald die Wärmepumpe genehmigt worden ist, kann der Installateur den Inbetriebsetzungsauftrag direkt über das Kundenportal einreichen.
Fragen und Antworten
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Welche Leistung muss ich bei der Anmeldung angeben?
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Benötigt die Wärmepumpe einen eigenen Zähler?
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Wie bekomme ich einen eigenen Zähler für die Wärmepumpe und welchen Vorteil habe ich dadurch?
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Wie sind die Schaltzeiten für eine separat gemessene Wärmepumpe?
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Was bedeutet die netzdienliche Steuerung nach §14a des EnWG?
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Besteht die Möglichkeit eine Ladeeinrichtung an die separate Messung der Wärmepumpe anzuschließen?