Steckerfertige Eigenerzeugungs-anlagen

Was ist eine steckerfertige Solaranlage?
Für welche Gemeinden ist die NGN zuständig
Wir sind in Krefeld, Straelen und Wachtendonk Ihr Ansprechpartner für steckerfertige PV-Anlagen. Das heißt, alle in diesem Gebiet angeschlossenen steckerfertigen PV-Anlagen müssen an uns gemeldet werden. Sollten Sie Ihre steckerfertige PV-Anlage in einer anderen Stadt oder Gemeinde betreiben, so kontaktieren Sie bitte den an Ihrem Standort verantwortlichen Netzbetreiber.
Mit welchen Stromlieferanten Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Muss ich meine steckerfertige Anlage bei der NGN anmelden oder genehmigen lassen?
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Registrierung im Marktstammdatenregister
Die Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen PV-Anlage ist zwingend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) zu registrieren. Wichtige Informationen zu den Registrierungspflichten finden Sie hier. -
Mitteilung Ihrer Stromzählernummer
Wir bitten Sie lediglich nach erfolgter Registrierung im Marktstammdatenregister, der NGN formlos eine E-Mail mit der Angabe der SEE-Registrierungsnummer und Ihrer aktuellen Stromzählernummer an einspeisung@ngn-mbh.de zu senden. Eine gesonderte Anmeldung und Genehmigung Ihre steckerfertigen PV-Anlage bei der NGN ist nicht erforderlich. -
Vergütungsverzicht
Wenn Sie für Ihren eingespeisten Strom auf die EEG Vergütung verzichten möchten, senden Sie uns bitte formlos eine E-Mail mit dem Betreff "Vergütungsverzicht" an einspeisung@ngn-mbh.de. Bitte geben Sie zwingend die Anlagenadresse und die SEE-Registrierungsnummer (Marktstammdatenregister) mit an.