
Technische Anschlussbedingungen
In den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind die Anforderungen für eine sichere und zuverlässige Versorgung festgelegt. Lesen Sie hier, welche Vorgaben für die jeweiligen Netzanschlüsse gelten.
Strom
Basis für den Netzanschluss und die Durchleitung durch das Verteilernetz sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die entsprechenden Verordnungen und Regelwerke – etwa die VDE-Anwendungsregeln (TAR 4100, 4105 und 4110).

Daneben gelten folgende technische Anforderungen und Bedingungen:
- TAB Niederspannung (BDEW-Bundesmusterwortlaut - TAB 2023 v2.0)
- TAB Mittelspannung (BDEW-Musterwortlaut TAB Mittelspannung v1.1)
- TAB Mittelspannung (NGN - gültig bis 30.09.2026)
- Mindestanforderungen an Fernwirktechnik (NGN)
- Mindestanforderungen an Zählerplätze (Strom) in der Niederspannung (NGN)
Wesentliche gesetzliche Grundlagen finden Sie in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Hinsichtlich der max. Anschlusswerte können Sie sich an folgenden Werten orientieren:
- Niederspannung: bis 80 kVA
- Umspannung Mittel-/Niederspannung: 80 bis 170 kVA
- Mittelspannung 10 kV: 170 bis 2.800 kVA
- Mittelspannung 20 kV: 170 bis 5.500 kVA
- Mittelspannung 30 kV: 170 bis 8.000 kVA
- Umspannung Hoch-/Mittelspannung 10 kV: 2.800 bis 10.000 kVA
- Umspannung Hoch-/Mittelspannung 20 kV: 5.500 bis 20.000 kVA
- Umspannung Hoch-/Mittelspannung 30 kV: 8.000 bis 20.000 kVA
- Hochspannung: Individuelle Festlegung
Gas

Basis für den Netzanschluss und die Durchleitung durch das Verteilernetz sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die entsprechenden Verordnungen und Regelwerke – etwa die DVGW Arbeitsblätter.
Daneben gelten folgende Technischen Anschlussbedingungen mit:
- Technische Mindestanforderungen Netzanschluss
- Ergänzung Technische Mindestanforderungen Netzanschluss Biogas
- Anfrage zur Einspeisung von Produktgasen
- Technische Anforderungen TAB Gas
- Wesentliche gesetzliche Grundlagen finden Sie in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Wasser
Gesetzliche Grundlage für die Herstellung des Wasserhausanschlusses sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie einschlägige technische Normen.
- DIN 1988 bzw. DIN EN 1717
- AVBWasserV
Bleileitungen nicht mehr zulässig: Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Dies gilt insbesondere für Häuser / Gebäude, die vor 1973 errichtet wurden.

Fernwärme

Basis für den Netzanschluss und die Durchleitung durch das Verteilernetz sind die entsprechenden Verordnungen: