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NGN Kollege auf einem Dach mit vielen Solarpanelen

Von der Anschlussanfrage bis zur Zahlung der Vergütung

Im Folgenden möchten wir Ihnen die Vorgehensweise erläutern, wie Sie Ihre Anlage bei uns anmelden, in Betrieb nehmen und eine Vergütungszahlung erhalten.

Grundsätzliche Vorgehensweise für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage (§8 EEG Abs.5 EEG)

  • Anschlussanfrage

    Bevor Sie eine Erzeugungsanlage in Betrieb nehmen, muss vor der eigentlichen Montage Ihrer Anlage, eine Anschlussanfrage uns gestellt werden. Diese Anfrage können Sie oder Ihr Anlagenerrichter ausschließlich in unserem Kundenportal stellen.
    Nach Eingang der Anschlussanfrage wird das Netzanschlussbegehren von uns im Rahmen der aktuell gesetzlichen Fristen geprüft und in folgenden Arbeitsschritten bearbeitet:

    • Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Unterlagen und ggf. einfordern von fehlenden Unterlagen beim Antragsteller
    • Ermittlung und Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes im Rahmen der Anschlusszusage
    • Mitteilung der voraussichtlichen Anschlusskosten im Rahmen der Anschlusszusage
  • Anschlusszusage

    Ihre Anfrage wird von von uns auf Netzverträglichkeit geprüft und im Anschluss erhalten Sie per E-Mail eine Anschlusszusage für Ihre Erzeugungsanlage.

  • Durchführung der Montage Ihrer Erzeugungsanlage

    Mit Erhalt Ihrer Anschlusszusage kann Ihre Erzeugungsanlage nun montiert und für die Inbetriebnahme vorbereitet werden.

  • Beantragung eines Zählers

    Nach der Montage Ihrer Anlage muss Ihr zuständiger Elektroinstallateur in unserem Kundenportal einen Inbetriebsetzungsauftrag stellen. Dieser ist unabhängig von der bereits vorhandenen Messeinrichtung und Ihrem Messstellenbetreiber.

    Wichtig: Der Zähler ist unter anderem eine Voraussetzung dafür, um Ihre Anlage betreiben zu dürfen und eine Vergütungszahlung zu erhalten.

  • Fertigmeldung bzw. Nachweis der Inbetriebnahme

    Sobald Ihre Erzeugungsanlage final in Betrieb genommen und der entsprechende Zähler eingebaut ist, muss in Ihrer Anwesenheit von Ihrem Elektroinstallateur ein Inbetriebsetzungsprotokoll ausgefüllt, unterschrieben und an einspeisung@ngn-mbh.de gesendet werden. Das Inbetriebsetzungsprotokoll ist ein elementarer Bestandteil zum Nachweis eines Vergütungsanspruches und muss unverzüglich eingereicht werden.

  • Registrierung Ihrer Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

    Damit die Zahlungen Ihrer Einspeisevergütung ohne Abzüge nach dem EEG und dem KWKG erfolgen können, müssen Sie nach erfolgter Inbetriebnahme Ihre Anlage im Marktstammdatenregister erfassen.

    Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben im Marktstammdatenregister mit denen aus dem uns eingereichten Inbetriebsetzungsprotokoll übereinstimmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Marktstammdatenregister hier zusammengefasst.

  • Auszahlung der Vergütung

    Sobald alle vorgenannten Punkte erfolgt sind und Sie die erforderlichen Dokumente und Nachweise eingereicht haben, benötigen wir als letztes noch Ihre Bankverbindung, ein SEPA-Mandat sowie eine eventuelle Steuer- und/oder Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese Angaben senden Sie bitte an abrechnung-einspeiser@ngn-mbh.de.

  • Begrüßungsschreiben

    Abschließend erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben inklusive eines Abschlagsplans.