
Anschlussanfrage bis Zahlung der Vergütung
Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie Ihre Anlage bei uns anmelden, in Betrieb nehmen und eine Vergütungszahlung erhalten.
Schritt für Schritt zur Inbetriebnahme Ihrer Erneuerbare-Energien-Anlage
Sie oder Ihr Installateur stellen eine Anschlussanfrage
Bevor Sie eine Erzeugungsanlage installieren können, müssen Sie oder Ihr Installateur eine Anschlussanfrage in unserem Kundenportal stellen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, die Anschlussanfrage gemeinsam mit Ihrem Installateur zu stellen.
Wir prüfen Ihre Anschlussanfrage
Wir prüfen Ihre Anschlussanfrage im Rahmen der gesetzlichen Fristen auf Vollständigkeit und fordern ggf. fehlende Unterlagen nach.
Wenn uns alle relevanten Informationen und Dokumente vorliegen, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Anschlusszusage inkl. der eventuell anfallenden Anschlusskosten.
Ihr Installateur montiert die Erzeugungsanlage
Mit Erhalt Ihrer Anschlusszusage kann Ihre Erzeugungsanlage nun montiert und für die Inbetriebnahme vorbereitet werden.
Ihr Installateur beantragt einen Zähler
Nach der Montage Ihrer Anlage muss Ihr Installateur in unserem Kundenportal einen Inbetriebsetzungsauftrag stellen. Dieser ist unabhängig von der bereits vorhandenen Messeinrichtung und Ihrem Messstellenbetreiber.
Wenn die Leistung Ihrer Anlage mehr als 7 kW(p) beträgt und Sie keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt haben, erfolgt die Zählersetzung binnen 4 Wochen ab Genehmigung des Inbetriebsetzungsauftrags durch uns. Bei kleineren Anlagen übernimmt diese Aufgabe Ihr Installateur. Weiterführende Informationen zum Messstellenbetrieb finden Sie hier.
Hinweis: Der Zähler ist eine Voraussetzung dafür, um Ihre Anlage betreiben zu dürfen und eine Vergütungszahlung zu erhalten.
Ihr Installateur erbringt den Nachweis der Inbetriebnahme
Sobald Ihre Erzeugungsanlage gemäß EEG § 3 Nr.30 in Betrieb genommen ist, muss in Ihrer Anwesenheit von Ihrem Installateur ein Inbetriebsetzungsprotokoll ausgefüllt, unterschrieben und an einspeisung@ngn-mbh.de gesendet werden.
Hinweis: Die Inbetriebnahme ist unabhängig von der Zählersituation und solange uns kein vollständig und richtig ausgefülltes Inbetriebsetzungsprotokoll vorliegt, erhalten Sie keine Einspeisevergütung.
Sie registrieren Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister
Damit die Zahlung Ihrer Einspeisevergütung ohne Abzüge nach dem EEG und dem KWKG erfolgen kann, müssen Sie nach erfolgter Inbetriebnahme Ihre Anlage im Marktstammdatenregister erfassen.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben im Marktstammdatenregister mit denen aus dem uns eingereichten Inbetriebsetzungsprotokoll übereinstimmen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Marktstammdatenregister hier zusammengefasst.
Aufbau der Stammdaten in unseren Systemen
Sobald alle vorgenannten Punkte erfolgt sind, wird Ihre Anlage in unseren Systemen aufgebaut.
Wir veranlassen die Auszahlung der Einspeisevergütung
Zu guter Letzt erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben. Dieses beinhaltet ihren Abschlagsplan sowie eine Aufforderung uns Ihre Bankdaten mitzuteilen sowie ein SEPA-Mandat zu erteilen.