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NGN Kollegen auf einen Dach mit Solarpanelen

Direktvermarktung KWK-Anlagen

Betreiber von KWK Anlagen mit einer Anlagengröße von mehr als 100 kW installierter Leistung und einer Inbetriebnahme nach dem 1. Juli 2016 haben die Verpflichtung, den in das Stromverteilernetz eingespeisten Strom direkt zu vermarkten.

Definition Direktvermarktung

Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bedeutet Direktvermarktung die Veräußerung von eingespeistem Strom an Dritte. Dieser Strom stammt demnach aus KWK-Anlagen, die gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz betrieben werden. Nicht zur Direktvermarktung gehört Strom, welcher in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage und nicht durch ein öffentliches Netz geleitet wird.

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