
Direktvermarktung bei EEG-Anlagen
Betreiber von EEG-Anlagen mit einer Anlagengröße von mehr als 100 kW installierter Leistung und einer Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2015 haben die Verpflichtung, den in das Stromverteilernetz eingespeisten Strom, direkt zu vermarkten.
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Definition Direktvermarktung
Nach dem EEG bedeutet Direktvermarktung die Veräußerung von eingespeisten Strom an Dritte. Dieser Strom stammt demnach aus Energiearten, welche aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen. Nicht zur Direktvermarktung gehört Strom, welcher in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage und nicht durch ein öffentliches Netz geleitet wird (vgl. §3 Nr.16 EEG 2023).