NGN Logo
NGN Helm im Vordergrund und NGN Mitarbeiter im Hintergrund besprechen Pläne

Aktuelles für unsere Installateure

Auf dieser Seite stellen wir Installateuren aktuelle Informationen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme zur Verfügung.

Ausbau von Gas-/Wasserzählern ab 15.04.25 nur noch durch NGN-Monteure

Vor dem Hintergrund NGN-interner Anpassungen informieren wir auf diesem Weg darüber, dass ab dem 15.04.25 Gas- und Wasserzähler nur noch durch NGN-Monteure ausgebaut werden dürfen.

Bitte sehen Sie davon ab, ab diesem Zeitpunkt unsere Zähler weiter auszubauen. Eine Rückgabe durch Sie in unserem Zählerlager wird nicht länger möglich sein.

Wir müssen mit unseren Kunden klären, warum Sie ihre Zähler nicht mehr benötigen, ein Vorgehen abstimmen und ggf. entsprechende Verträge abschließen. Aus diesen Gründen ist ein Ausbau der Gas-/Wasserzähler durch Sie ab dem 15.04.25 nicht länger zulässig.

Wenn Sie Ihre Kunden über mögliche Varianten zur Außerbetriebnahme eines Gasanschlusses informieren möchte, finden Sie entsprechende Informationen in unserem Preisblatt.

Zweienergierichtungszähler zukünftig als Standardzähler

Wir führen den Zweienergierichtungszähler als neuen Standard ein für Kunden, bei denen nicht gemäß Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem vorzusehen ist.

Sie werden daher im Rahmen der Inbetriebsetzung zukünftig immer einen Zweienergierichtungszähler erhalten, auch, wenn Sie nur einen Bezug oder nur eine Einspeisung anmelden.

Wichtig:

Wird eine Erzeugungsanlage nachgerüstet und ein Zweienergierichtungszähler ist bereits vorhanden, benötigen wir trotzdem einen Inbetriebsetzungsauftrag für die veränderte Nutzung des Netzanschlusses, um die Einspeiseanlage in unseren Systemen aufbauen und vergüten zu können.

Installateurverzeichnis und Auftragsportal

Wenn Sie in unserem Netzgebiet tätig werden möchten, möchten wir Sie bitten, sich dafür in unser Installateurverzeichnis als konzessioniertes Installateurunternehmen registrieren zu lassen. Bei weiteren Aufträgen in unserem Netzgebiet entfällt dann der erneute Nachweis der Konzession. Sie können im Anschluss Ihre Inbetriebsetzungsaufträge bequem über unser Portal einreichen und werden (zukünftig) auch den Status Ihrer Aufträge im Portal sehen, sobald Sie sich angemeldet haben.

NGN Mitarbeiter arbeitet an einem Hausanschluss und lächelt in die Kamera

Eintragung in das Installateurverzeichnis

Hier wird Ihnen genau erklärt, wie Sie sich als konzessionierter Installateurbetrieb registrieren können; dies gilt für Installateurbetriebe im Netzgebiet der NGN genauso wie für Gastinstallateure.

mehr erfahren
NGN Zähler

Auftrag für die Inbetriebsetzung

Wenn Sie sich bei uns registriert haben, können Sie hier nach dem Login Ihren Inbetriebsetzungsauftrag stellen.

mehr erfahren
NGN Pyramide aus Würfeln

Anleitungen Inbetriebsetzungsformular

In unseren Videos erfahren Sie, wie Sie das Inbetriebsetzungsformular online in unserem Kundenportal ausfüllen.

mehr erfahren

Informationen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme

NGN Helm im Vordergrund und NGN Mitarbeiter im Hintergrund besprechen Pläne

Technische Anschlussbedingungen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Anschlussbedingungen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.

mehr erfahren
NGN Zähler

Messkonzepte

Hier finden Sie Informationen zu unseren Messkonzepten.

mehr erfahren
NGN Kollege bei der Arbeit

Messstellenbetrieb Strom

Allgemeine Informationen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen* finden Sie hier.

mehr erfahren
NGN Mitarbeiter an Schaltschrank

Netzanschluss bestellen

Wenn Sie für Ihren Kunden einen Hausanschluss bestellen wollen, finden Sie hier die nötigen Informationen.

mehr erfahren

Dokumente zur Gasbeschaffenheit

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Gasbeschaffenheiten und können diese direkt downloaden.

NGN Kollegen mit Plänen in der Hand vor einem Bildschirm stehend

*Wir behalten uns aktuell vor aufgrund der erforderlichen Zertifizierungen zur Einhaltung der SiLKe die intelligenten Messsysteme im Gebiet der NGN selber zu montieren, wenn die NGN als grundzuständiger Messstellenbetreiber ausgewählt wurde.