
Reduzierung der KWKG- und Offshore-Netzumlage für elektrische Wärmepumpen
Für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, bei der es sich um eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe handelt, die durch einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist, reduzieren sich die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage für den Stromverbrauch zum Betrieb der Wärmepumpe nach § 22 Abs. 1 EnFG auf null (0,00 ct/kWh), sofern und soweit der Betreiber der Wärmepumpe (Kunde) seinen Informationsobliegenheiten nachkommt. Dazu ist es erforderlich, dass Ihr Lieferant uns (dem Netzbetreiber) die entsprechenden Informationen mitteilt (§ 52 EnFG). Da den Lieferanten nicht zwangsläufig alle Informationen zur Verfügung stehen, empfehlen wir Ihnen diese Informationen über das folgende Formular zu übermitteln.