
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen § 14a EnWG
Damit leistungsstarke Verbraucher zügig und zugleich versorgungssicher in das Stromnetz eingebunden werden können, ist im § 14a EnWG die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen geregelt.
Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinheiten mit Inbetriebnahme ab dem 1.1.2024.
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Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst
Alle steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, müssen im Fall hoher Netzauslastung eine zeitweilige Begrenzung ihrer Leistung zulassen und entsprechend gesteuert werden können. Im Gegenzug profitieren die Anlageneigentümer von reduzierten Netzentgelten. Die Bundesnetzagentur hat diesbezüglich die Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A erlassen.
Wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden möchten, können Sie dies über unser Kundenportal tun.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Welche Bedingungen müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen erfüllen?
Was bedeutet die "Steuerung durch den Netzbetreiber"?
Was sind "reduzierte Netzentgelte"?
Wie erhalte ich meine Netzentgeltreduzierung?
Welche Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?
Wie beantrage ich eine Netzentgeltreduzierung?
Wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung in unserem Netzgebiet melden, können Sie zwischen den folgenden Varianten zur Netzentgeltreduzierung wählen:
Modul 1: Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird an den bestehenden Haushaltszähler angeschlossen.
Modul 2: Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird an einen separaten Zähler angeschlossen. Bitte beauftragen Sie einen Elektroinstallateur, einen Inbetriebsetzungsauftrag bei uns zu stellen.
Modul 3: Dieses Modul ist eine Ergänzung zu Modul 1 und kann ausschließlich von Ihrem Stromlieferanten bei uns beantragt werden. Zusätzlich benötigen Sie ein intelligentes Messsystem um die zeitvariablen Netzentgelte in Anspruch nehmen zu können. In dem Preisblatt Strom können Sie die Tarifstufen (NT / ST / HT) einsehen Preisblatt.
Hinweis für elektrische Stromspeicher: Die Anschlussanfrage für einen elektrischen Stromspeicher ist ausschließlich über unser Kundenportal (über die Kachel Anschlussanfrage Einspeisung) zu stellen. Nach erhalten der Anschlusszusage melden Sie uns die entsprechende Wahl des Moduls nach §14a EnWG bitte über das Formular Antrag auf Netzentgeltreduzierung eines Stromspeichers. Berücksichtigen Sie diese Wahl des Moduls unbedingt im in der Anschlussanfrage eingereichten Messkonzept. Sollte sich das Messkonzept ändern, zeigen Sie uns dies zwingend per E-Mail an einspeisung@ngn-mbh.de unter Nennung des Anschlussortes an.