NGN Logo
NGN Villa mit Solaranlage auf dem Dach

Ende der EEG-Förderung

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass Betreibern einer EEG-Stromerzeugungsanlage eine festgeschriebene Einspeisevergütung garantiert wird, die nach 20 Jahren jeweils zum 31. Dezember endet. Beginnend mit dem Jahr 2021 ist für solche Anlagen der Vergütungsanspruch zur EEG-Förderung ausgelaufen und in den kommenden Jahren sind hiervon immer mehr EEG-Anlagen betroffen.

Post-EEG

Mit dem Bundesratsbeschluss vom 18. Dezember 2020 zum EEG 2021 wurden die Regelungen zur auslaufenden EEG-Förderung und dem möglichen Weiterbetrieb grundlegend überarbeitet. Die Zeit nach der gesetzlichen Förderdauer wird als „Post-EEG Phase“ bezeichnet und Anlagenbetreiber stehen nun vor der Frage, wie es mit ihrer Anlage weitergehen soll.

Möglichkeiten zum Weiterbetrieb einer ausgeförderten Anlage

  • Weiterbetrieb der Anlage im Messkonzept der "Volleinspeisung"

    Sie betreiben Ihre Anlage wie bisher weiter und speisen den gesamten Strom in das Netz der allgemeinen Stromversorgung ein. Sie müssen vorerst nichts unternehmen. Die eingespeiste Strommenge wird von uns aufgenommen und Ihnen mit einem Jahresmarktwert vergütet. Diese Option ist befristet und endet am 31. Dezember 2027.

  • Umstellung des Messkonzeptes auf "Überschusseinspeisung"

    Sie können Ihr Messkonzept umstellen und nutzen den erzeugten Strom selbst. Es wird nur der Strom in das Netz eingespeist, welcher nicht von Ihnen verbraucht wird. Wie bei der Variante „Volleinspeisung“ wird die eingespeiste Strommenge von uns aufgenommen und mit einem Jahresmarktwert vergütet.

    Damit Sie Ihren Strom nutzen können, ist ein Umbau Ihrer Messeinrichtung und der Anlage zwingend erforderlich. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Elektroinstallateur (Installateurverzeichnis), der den Umbau entgeltlich vornehmen kann. Bitte beachten Sie, dass die Umstellung des Messkonzeptes durch den Elektroinstallateur im NGN-Portal (Inbetriebsetzungsauftrag; Punkt 4 Bedarfsart „POST EEG Anlage“) beantragt und von uns genehmigt werden muss.

    Hier finden Sie die Messkonzepte für dezentrale Erzeugungsanlagen.

  • Umstellung des Messkonzeptes auf "Übereinspeisung" mit der Erweiterung eines Batteriespeichers

    Es besteht durch die Installation eines Stromspeichers die Möglichkeit Ihre Eigenverbrauchsquote zu erhöhen. Bitte beachten Sie, dass die Inbetriebnahme eines Speichers durch Ihren Elektroinstallateur im Vorfeld beantragt und von uns genehmigt werden muss. Dazu muss das Formular Anschluss Stromspeicher ausgefüllt und an einspeisung@ngn-mbh.de gesendet werden. Nach erfolgter Genehmigung kann Ihr Installateur den notwendigen Umbau der Anlage und der Messeinrichtung über unser NGN Portal beauftragen.

    Hier finden Sie die Messkonzepte für dezentrale Erzeugungsanlagen.

  • Abnahme des Stroms durch einen Direktvermarkter

    Sie verkaufen die eingespeiste Energie an einen Stromhändler (Direktvermarkter). Die Anmeldung zur Direktvermarktung bei uns erfolgt durch den von Ihnen beauftragten Stromhändler unter Einhaltung der Melde- und Wechselfristen. Bitte informieren Sie uns vorab zusätzlich über den Wechsel in die Direktvermarktung (einspeisung@ngn-mbh.de).

    Für diese Option ist der Umbau Ihrer Messeinrichtung auf eine registrierende Leistungsmessung erforderlich.

Fragen und Antworten