Sie benötigen weitere Informationen?
Nützliche Informationen zu steckerfertigen Anlagen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Sie interessieren sich für die Inbetriebnahme einer steckerfertigen Solaranlage, um Ihren eigenen Strom zu erzeugen und zu nutzen? Dann haben wir hier wichtige Informationen und Pflichten für Sie zusammengestellt.
Steckerfertige Solaranlagen haben viele Namen, sie werden auch Balkonkraftwerk, Balkon-PV, Plug and Play Anlage oder Mini-Solaranlage genannt. Hierbei handelt es sich um kleine Solaranlagen für die nicht zwingend eine Dachfläche nötig ist. Sie können z.B. im Garten, auf der Garage, an einer Fassade oder eben auf dem Balkon montiert werden. Wichtig hierbei ist, dass eine steckerfertige Anlage nur eine maximale Wechselrichterleistung von 800 VA/Watt haben darf, das gilt bei einer Inbetriebnahme der Anlage ab dem 16.05.2024. Für Anlagen, die vor dem 16.05.2024 in Betrieb gegangen sind, gilt weiterhin die maximale Wechselrichterleistung von 600 VA/Watt.
Wir sind in Krefeld, Straelen und Wachtendonk Ihr Ansprechpartner für steckerfertige PV-Anlagen. Das heißt, alle in diesem Gebiet angeschlossenen steckerfertigen PV-Anlagen müssen an uns gemeldet werden. Sollten Sie Ihre steckerfertige PV-Anlage in einer anderen Stadt oder Gemeinde betreiben, so kontaktieren Sie bitte den an Ihrem Standort verantwortlichen Netzbetreiber.
Mit welchen Stromlieferanten Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Die Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen PV-Anlage ist zwingend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) zu registrieren. Wichtige Informationen zu den Registrierungspflichten finden Sie hier.
Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister bitten wir Sie uns Ihre SEE-Registrierungsnummer und Ihre aktuelle Stromzählernummer an einspeisung@ngn-mbh.de zu senden. Damit ist das Anmeldeprozedere abgeschlossen.
Als Anlagenbetreiber sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der nachfolgend genannten Punkte. Daher der Tipp, lassen Sie diese Anforderungen bei der Inbetriebnahme von einem Elektroinstallationsbetrieb überprüfen.
Der Betrieb Ihrer steckerfertigen Anlage erfolgt gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
Der Stromkreis muss den Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen.
Der Anschluss der steckerfertigen Anlage erfolgt gemäß DIN VDE V 0100-551-1 über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z.B. nach VDE V 0628-1).
Nach Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister und Meldung aller relevanten Informationen an uns, prüfen wir welche Messeinrichtung bei Ihnen vorhanden ist (eine Prüfung der Messeinrichtung vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt nicht). Falls Sie nicht schon über einen Zwei-Richtungszähler verfügen, veranlassen wir für Sie kostenlos einen entsprechenden Zählerwechsel. Ein Zwei-Richtungszähler ist für den Betrieb Ihrer steckerfertigen Solaranlage Voraussetzung.
Sollten Sie einen abweichenden Messstellenbetreiber beauftragt haben, könnten in diesem Fall ggf. Kosten für den Wechsel entstehen. Den Preis für den Messstellenbetrieb entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Preisblatt Messstellenbetrieb.
Steckerfertige Solaranlagen fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie größere Photovoltaik-Anlagen. Außerdem gelten die Normen vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE).