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Meldepflichten für Anlagenbetreiber

Für Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen gibt es seitens der Gesetzgebung eine Reihe von Meldepflichten für Ihre Anlagen. Diese sind in den jeweils aktuellen Fassungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Gesetz zu finden.

Zusammenstellung der Meldepflichten

Im folgenden finden Sie eine Zusammenstellung über die in unserem Netzgebiet am häufigsten vorkommenden Anlagenarten und deren Meldepflichten. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Zusammenstellung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt und übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Weiterhin schließen wir jegliche Haftung aus.

Es ist daher unumgänglich für Sie, Melde- und Registrierungspflichten individuell für Ihre Anlage zu überprüfen.

Auswirkungen bei Nichteinhaltung der Meldepflichten

Der Gesetzgeber sieht in vielen Fällen Sanktionszahlungen von Pflichtverstößen vor.

Mit Inkrafttreten des EEG 2023 greift das neue Sanktionsregime. Betroffen sind hiervon, neben allen ab dem 01.01.2023 neu in Betrieb genommenen Anlagen, auch alle Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2022. Es gibt keine Bestandsschutzregelung. Hier finden Sie alle gesetzlich beschriebenen Pflichtverstöße und den dafür vorgesehenen Strafzahlungen.

Als Anlagenbetreiber liegt es allein in Ihrer Verantwortung Ihre umfänglichen Verpflichtungen zu kennen und zu erfüllen, um Fördervoraussetzungen für Ihre Anlage einzuhalten.