Sie möchten Strom erzeugen?
Wenn Sie selbst mit einer dezentralen Eigenerzeugungsanlage, wie etwa einer Photovoltaik-Anlage, einem Blockheizkraftwerk oder einer Windkraftanlage Strom produzieren wollen, wenden Sie sich bitte zunächst an einen Anlagenerrichter, der mit Ihnen die Anlage plant. Nach erfolgter Planung können Sie oder der Anlagenerrichter eine Anschlussanfrage für Ihre Eigenerzeugungsanlage in unserem Kundenportal stellen.
Steckerfertige Eigenerzeugungsanlagen
Mit steckerfertigen Solaranlagen bzw. Balkonkraftwerken können Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und nutzen.
Vergütung und Abrechnung für Stromeinspeisung
Wir wickeln für Sie die Vergütung und Abrechnung Ihrer Stromeinspeisung aus Einspeiseanlagen ab.
Vorgehensweise für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage
Wir erläutern Ihnen die Vorgehensweise, wie Sie Ihre Anlage bei der NGN anmelden, in Betrieb nehmen und eine Vergütungszahlung erhalten.
Meldepflichten für Anlagenbetreiber
Für Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen gibt es seitens der Gesetzgebung eine Reihe von Meldepflichten für Ihre Anlagen. Hier erfahren Sie mehr!
Messkonzepte
Als Anlagenbetreiber haben Sie die Möglichkeit ein passendes Messkonzept für Ihre dezentrale Erzeugungsanlage auszuwählen.
Direktvermarktung bei EEG-Anlagen
Betreiber von EEG Anlagen mit einer Größe von mehr als 100 kW installierter Leistung müssen den in das Stromverteilernetz eingespeisten Strom direkt vermarkten.
Direktvermarktung bei KWK-Anlagen
Betreiber von KWK Anlagen mit einer Größe von mehr als 100 kW installierter Leistung müssen den in das Stromverteilernetz eingespeisten Strom direkt vermarkten.
Erneuerbare Energien
Mieterstromzuschlag
Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine Förderung nach dem EEG und gilt ausschließlich für Strom aus Photovoltaikanlagen.
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Windkraftanlagen sind aus Flugsicherheitsgründen mittels einer Nachtkennzeichnung auszustatten.
Ende der EEG-Förderung
Nach 20 Jahren endet eine festgeschriebene Einspeisevergütung einer EEG-Stromerzeugungsanlage.
Aufhebung 70 % Regelung bei Bestandsanlagen
Die bisher geltende 70-Prozent-Regel bei Bestandsanlagen wurde mit in Kraft treten des EEG 2023 abgeschafft.
Ausschreibungsverfahren
Für Anlagenbetreiber gilt die verpflichtende wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe am Markt durch Ausschreibungen.
Redispatch 2.0
Redispatch 2.0 bezeichnet die Änderung des Kraftwerkseinsatzes zur Vermeidung von Netzengpässen. Wir informieren über die gesetzlichen Grundlagen.
Gesetzliche Vorgaben
Die Einspeisung nach dem EEG und KWKG unterliegen einigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Gesetze.