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NGN Kollege steht mit Laptop auf der Fensterbank am Fenster

Marktstammdatenregister

Wichtige Informationen zu Ihrer Registrierungspflicht von Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur finden Sie auf dieser Seite.

Rechtlicher Rahmen

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten. Das Marktstammdatenregister erfasst alle wesentlichen Akteure in den Bereichen Strom und Gas.

Die Bundesnetzagentur hat am 31. Januar 2019 das Marktstammdatenregister in Betrieb genommen.

Registrierungspflicht

Aufgabe des Netzbetreibers

Wichtige Daten des Anlagenbetreibers und der von Ihnen erfassten Erzeugungsanlagen unterliegen der Prüfung durch uns als Ihr zuständiger Verteilernetzbetreiber. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die von Ihnen gemachten Angaben mit unseren eigenen Daten zu vergleichen. Wenn nötig, melden wir Daten als fehlerhaft bzw. abweichend und teilen die nach unserer Kenntnis korrekten Daten mit. Daher ist es ratsam, dass Sie sich mit Ihrem Elektroinstallateur bzw. Errichter auszutauschen, welche Daten er im Inbetriebsetzungsprotokoll zu Ihrer Anlage gemacht hat.