
Kleinsterzeugungsanlagen
Sie interessieren sich für die Inbetriebnahme einer Kleinsterzeugungsanlage, um Ihren eigenen Strom zu erzeugen und nutzen? Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Schnell zu:
Was ist eine Kleinsterzeugungsanlage?
Kleinsterzeugungsanlagen können zur Eigenversorgung genutzt und beispielsweise auf einem Gebäude, einer Garage oder einem Grundstück installiert werden. Im Gegensatz zu einem einfachen Steckersolargerät werden Kleinsterzeugungsanlagen in der Regel fest mit der elektrischen Anlage des Gebäudes verbunden und über einen eigenen Stromkreis an das Netz angeschlossen.
Bei Kleinsterzeugungsanlagen gelten bestimmte Leistungsgrenzen. Die maximale Wechselrichterleistung beträgt 0,8 kVA. Wird diese Grenze überschritten, zählt die Anlage nicht mehr zu den Kleinsterzeugungsanlagen und muss als reguläre Erzeugungsanlage angemeldet und genehmigt werden.
Kleinsterzeugungsanlagen fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie größere Photovoltaikanlagen. Außerdem gelten die Normen vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE).
Für welche Gemeinden ist die NGN zuständig?
Wir sind in Krefeld, Straelen und Wachtendonk Ihr Ansprechpartner für Kleinsterzeugungsanlagen. Das heißt, alle in diesem Gebiet angeschlossenen Kleinsterzeugungsanlagen müssen an uns gemeldet werden. Sollten Sie Ihre Kleinsterzeugungsanlagen in einer anderen Stadt oder Gemeinde betreiben, so kontaktieren Sie bitte den an Ihrem Standort verantwortlichen Netzbetreiber.
Mit welchen Stromlieferanten Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
So melden Sie Ihre Kleinsterzeugungsanlage an
NGN Formular
Bitte füllen Sie alle Felder unseres digitalen Formulars richtig und vollständig aus, damit wir Ihr Anliegen prüfen können.
Prüfung Unterlagen
Wir prüfen die eingereichten Angaben und Unterlagen und veranlassen die weiteren erforderlichen Schritte (bspw. Prüfung der Zählersituation oder technische Maßnahmen). Im Anschluss werden wir uns bei Ihnen melden.
Registrierung Marktstammdatenregister
Nach der Inbetriebnahme müssen Sie Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen zu den Registrierungspflichten finden Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Auszahlung der Einspeisevergütung
Sofern Sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen und die Voraussetzungen für eine Einspeisevergütung erfüllt sind, veranlassen wir die Auszahlung der Einspeisevergütung.
Stellen Sie hierfür bitte sicher, dass uns eine gültige Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung der Einspeisevergütung vorliegt.
Was muss ich bei der Inbetriebnahme beachten?
Als Anlagenbetreiber sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der nachfolgend genannten Punkte. Daher der Tipp, lassen Sie diese Anforderungen bei der Inbetriebnahme von einem Elektroinstallationsbetrieb überprüfen.
Betrieb
Der Betrieb Ihrer steckerfertigen Anlage erfolgt gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
Stromkreis
Der Stromkreis muss den Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen.
Anschluss
Der Anschluss der steckerfertigen Anlage erfolgt gemäß DIN VDE V 0100-551-1 über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z.B. nach VDE V 0628-1).