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NGN Mitarbeiter gehen über einen Flur

Ihr Weg zur Wärmepumpe

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Anmeldung Ihrer Wärmepumpe.

Schritt für Schritt zur Wärmepumpe

  • Vorbereitung und Montage

    Sie besprechen mit Ihrem Installateur die Anschlussmöglichkeit einer Wärmepumpe.

    Sofern Sie einen separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe wünschen, kann Ihr Installateur diesen nach der Meldung der Inbetriebnahme über unser Portal beantragen.

    HINWEIS: Der elektrische Anschluss einer Wärmepumpe darf gemäß § 13 NAV nur durch ein Unternehmen, welches in unser Installateurverzeichnis oder das eines anderen Netzbetreibers eingetragen ist, erfolgen.

  • Meldung der Inbetriebnahme

    Ihr Installateur meldet über unser Portal die Inbetriebnahme Ihrer Wärmepumpe. Im Anschluss senden wir Ihnen und Ihrem Installateur eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Meldung der Wärmepumpe.

    HINWEIS: Der Betrieb einer nicht angemeldeten Wärmepumpe ist unzulässig.

  • ggf. Außerbetriebnahme des Gasanschlusses

    Sofern Sie Ihren Gasanschluss nicht mehr benötigen, müssen Sie sich nur eine Frage stellen:

    Handelt es sich um den letzten Gaszähler in meinem Gebäude?

    Hinweis: Auch wenn Ihr Gaszähler bereits ausgebaut wurde, ist es zwingend nötig, dass Sie einen der beiden oben genannten Anträge ausfüllen. Wir werden diesen nach Erhalt prüfen, Ihnen mitteilen wie das weitere Prozedere aussieht und nach dem systemischen (!) Ausbau Ihres Zählers das Ausbaudatum Ihrem Lieferanten mitteilen.

    Fragen und Antworten

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