
Ihr Weg zur Wärmepumpe
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Anmeldung Ihrer Wärmepumpe.
Schnell zu:
Schritt für Schritt zur Wärmepumpe
Vorbereitung und Montage
Sie besprechen mit Ihrem Installateur die Anschlussmöglichkeit einer Wärmepumpe.
Sofern Sie einen separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe wünschen, kann Ihr Installateur diesen nach der Meldung der Inbetriebnahme über unser Portal beantragen.
HINWEIS: Der elektrische Anschluss einer Wärmepumpe darf gemäß § 13 NAV nur durch ein Unternehmen, welches in unser Installateurverzeichnis oder das eines anderen Netzbetreibers eingetragen ist, erfolgen.Meldung der Inbetriebnahme
Ihr Installateur meldet über unser Portal die Inbetriebnahme Ihrer Wärmepumpe. Im Anschluss senden wir Ihnen und Ihrem Installateur eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Meldung der Wärmepumpe.
HINWEIS: Der Betrieb einer nicht angemeldeten Wärmepumpe ist unzulässig.ggf. Außerbetriebnahme des Gasanschlusses
Sofern Sie Ihren Gasanschluss nicht mehr benötigen, müssen Sie sich nur eine Frage stellen:
Handelt es sich um den letzten Gaszähler in meinem Gebäude?
- Wenn ja: Bitte teilen Sie uns dies über unser Formular „Außerbetriebnahme Hausanschluss“ mit
- Wenn nein: Beantragen Sie bitte eine „Zählerdemontage“
Hinweis: Auch wenn Ihr Gaszähler bereits ausgebaut wurde, ist es zwingend nötig, dass Sie einen der beiden oben genannten Anträge ausfüllen. Wir werden diesen nach Erhalt prüfen, Ihnen mitteilen wie das weitere Prozedere aussieht und nach dem systemischen (!) Ausbau Ihres Zählers das Ausbaudatum Ihrem Lieferanten mitteilen.