Hinweis: Mit dem Ausbau des Zählers endet der bestehende Bestandsschutz. Bei einer Wiederinbetriebnahme gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Anschlussbedingungen und Regeln der Technik. Je nach technischem Zustand Ihrer Anlage können dabei Kosten für die Erneuerung entstehen. Der Eigentümer trägt die Kosten und stellt die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus dem Ausbau des Zählers entstehen können, insbesondere von Ansprüchen Dritter.