Bestätigung der Steuerbarkeit
Hinweis Digitale Schnittstelle / Ethernet Schnittstelle (z. B. mittels EEBUS): Für die Steuerbarkeit ist ein Patchkabel mind. Cat. 5 mit RJ45-Stecker von der SteuVE in den Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) zu führen. Dies gilt auch bei Nutzung eines EMS. Bei Vorhandensein mehrerer SteuVE ohne EMS sind diese netzwerktechnisch zu koppeln. Das Datenkabel ist mit der Aufschrift “Datenleitung SteuVE” dauerhaft zu kennzeichnen.
Hinweis Potentialfreier Kontakt (EVU-Relaiskontakt): Für die Steuerbarkeit per EVU-Relaiskontakt ist im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) je Leiter eine Übergabeklemme zu installieren und diese an die EVU-Kontakte der SteuVE mittels zwei 2-adriger Leitungen anzuschließen. Die potentialfreien Kontakte dürfen mit einem maximalen Schaltstrom i.H.v. 2 A (max. 250 V) pro EVU-Kontakt, belastet werden. Vor der Installation des Steuergerätes sind zwei 2-adrige Leitungen pro SteuVE von den Übergabeklemmen im AAR in den RfZ zu verlegen. Bei Nutzung eines EMS sind zwei 2-adrige Leitungen vom EVU-Kontakt des EMS zu den jeweiligen Übergabeklemmen im AAR und von dort in den RfZ zu verlegen und anzuschließen. Bis zur Installation des Steuergerätes durch den Netzbetreiber sind die Enden dieser Leitung im RfZ derart zu kontaktieren, dass die SteuVE im Regelbetrieb arbeiten kann. Die einzelnen Klemmstellen der Übergabeklemmen sowie die Enden der Leitungen im RfZ sind wie an der SteuVE eindeutig zu kennzeichnen. Die Steuerung ist so umzusetzen, dass bei Anzug der Relaisspule die Steuerung auf den zugesicherten Minimalwert nach §14a EnWG umgesetzt wird.