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Photovoltaik Anlage mit Mitarbeiter NGN

Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b EnWG

Mit dem Steuerbarkeitscheck setzen wir eine gesetzliche Vorgabe des § 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um.

Ziel ist es, die technische Möglichkeit zur netzorientierten Steuerung von Erzeugungsanlagen sowie Speicheranlagen zu prüfen. Dies ist notwendig, um im Rahmen des Redispatch 2.0 eine sichere und effiziente Netzführung zu gewährleisten.

Mit dem Steuerbarkeitscheck setzen wir eine gesetzliche Vorgabe des § 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um. Ziel ist es, die technische Möglichkeit zur netzorientierten Steuerung von Erzeugungsanlagen sowie Speicheranlagen zu prüfen. Dies ist notwendig, um im Rahmen des Redispatch 2.0 eine sichere und effiziente Netzführung zu gewährleisten.

Ab 2025 müssen alle Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW, die vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen wurden, getestet werden.

Ab 2026 müssen auch kleinere, fernsteuerbare Anlagen unter 100 kW getestet werden.

Die Regelung bezieht auch Speicher ein.