Die netzdienliche Steuerung nach §14a EnWG besagt, dass wir als Verteilernetzbetreiber die Ladeleistung Ihrer Ladeeinrichtung temporär begrenzen dürfen. Wir stellen durch die Steuerung die Versorgung in unserem Netzgebiet Krefeld, Straelen und Wachtendonk sicher und vermeiden Engpässe oder Ausfälle der Versorgung.
Sie entscheiden selbst, ob Sie eine netzdienliche Steuerung Ihrer Ladeeinrichtung möchten. Mit Ihrer Entscheidung für eine netzdienliche Steuerung profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten für die Ladung Ihres Elektroautos (siehe Preisblatt). Zusätzlich leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Einbindung von erneuerbaren Energien in das Verteilernetz sowie die Minimierung von Netzausbaukosten.
Die Versorgung der Ladeeinrichtung wird für die netzdienliche Steuerung
- zwischen 8.00 und 9.30 Uhr und zwischen 12.00 und 13.30 Uhr für jeweils eine halbe Stunde sowie
- zwischen 16.00 und 19.00 Uhr für eine Stunde
unterbrochen.
Für den Betrieb der Ladeeinrichtung nach §14a EnWG wird, nach aktuellem Stand der Technik, ein separater Zähler mit Schaltuhr benötigt.
Zukünftig wird die Technik durch ein intelligentes Messsystem abgelöst. Bis es soweit ist, verbauen wir weiterhin Zähler mit einer separaten Schaltuhr. Die Technik ist über uns zu beziehen.
Im Inbetriebsetzungsauftrag Strom wählt ihr Installateur die Bedarfsart Ladesäule/Wallbox nach §14a aus, wenn Sie mit der Unterbrechbarkeit einverstanden sind. Wenn Sie keine Unterbrechung der E-Ladevorrichtung wünschen, wählt er hier Haushalt aus, so wird die Versorgung der Ladevorrichtung nicht unterbrochen und Sie erhalten keine separate Messung. Die weiteren Schritte und die Abstimmung mit uns übernimmt das Installationsunternehmen für Sie.