Ist Ihre Anlage betroffen?
Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) gilt für Anlagenbetreiber die verpflichtende wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe am Markt durch Ausschreibungen. Das Ausschreibungsverfahren wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt.
Gefördert werden dabei die Anlagenbetreiber (Akteure), die die geringste Förderung für ihre Neuanlage fordern. Weitere Kriterien sind die Einhaltung des Höchstwertes und des Ausschreibungsvolumens. Betroffen sind Solaranlagen, Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen, die neu in Betrieb genommen werden. Unter gewissen Voraussetzungen können auch Biomasse-Bestandsanlagen am Ausschreibungsverfahren zur Verlängerung der Vergütungsfähigkeit und zum Erhalt einer Anschlussförderung teilnehmen.
Die wichtigsten Details haben wir hier nochmals energieträgerspezifisch für Sie zusammengefasst. Umfassende Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Das sind die gesetzlichen Vorgaben
Die Einspeisung erneuerbarer Energien unterliegt einigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir haben Ihnen nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Gesetze zusammengestellt.