Wichtige Informationen zu ihrer Registrierungspflicht von Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Rechtlicher Rahmen
Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Das Marktstammdatenregister erfasst alle wesentlichen Akteure in den Bereichen Strom und Gas.
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Januar 2019 das Marktstammdatenregister in Betrieb genommen.
Regestrierungspflicht bei Neu und Bestandsanlagen
Jeder Betreiber einer Stromerzeugungsanlage ist somit verpflichtet, sich selbst sowie alle Erzeugungsanlagen dort zu registrieren. Dazu gehören u.a. Photovoltaikanlagen, steckerfertige Anlagen (sog. Plug & Play Anlagen bzw. Balkonkraftwerke), KWK-Anlagen, Biomasseanlage, Windkraftanlagen sowie ortsfeste Stromspeicher und Notstromaggregate.
Von der Registrierungspflicht sind ebenfalls sämtliche Bestandsanlagen betroffen, welche bereits im bisherigen PV-Meldeportal bzw. Anlagenregister erfasst wurden. Eine erneute Registrierung sämtlicher Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister ist leider unumgänglich.
Damit Vergütungszahlungen ohne Abzüge nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erfolgen können, müssen Registrierungsfristen für Neu- und Bestandsanlagen unbedingt beachtet werden.
Sie möchten gerne direkt mit ihrer Registrierung starten? Hier geht es zum Registrierungsprozess.
Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Anwendung des Webportals „Marktstammdatenregister“ oder technische Probleme, so wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur. Kontaktmöglichkeiten Bundesnetzagentur: Kontakt Marktstammdatenregister (marktstammdatenregister.de)
Regestrierungspflicht bei Veränderung von Bestandsanlagen
Änderungen bei Erzeugungsanlagen oder Betreiberwechsel, sind innerhalb eines Monats nach der Veränderung entsprechend im Marktstammdatenregister zu melden. Eine Meldung aussschließlich im Marktstammdatenregister reicht nicht aus.
Aufgabe des Netzbetreibers
Wichtige Daten des Anlagenbetreibers und der von ihnen erfassten Erzeugungsanlagen unterliegen der Prüfung durch uns als ihr zuständiger Verteilernetzbetreiber. Die NGN ist gesetzlich dazu verpflichtet die von ihnen gemachten Angaben mit unseren eigenen Daten zu vergleichen. Wenn nötig, meldet die NGN die Daten als fehlerhaft bzw. abweichend und teilen die nach unserer Kenntnis korrekten Daten mit. Daher ist es ratsam sich mit ihrem Elektroinstallateur bzw. Errichter auszutauschen, welche Daten er der NGN gegenüber im Inbetriebnahmeprotokoll zu ihrer Anlage gemacht hat.