Was tun nach dem Ende der EEG-Förderung?
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass Betreibern einer EEG-Stromerzeugungsanlage eine festgeschriebene Einspeisevergütung garantiert wird, die nach 20 Jahren jeweils zum 31. Dezember endet. Beginnend mit dem Jahr 2021 ist für solche Anlagen der Vergütungsanspruch zur EEG-Förderung ausgelaufen und in den kommenden Jahren sind hiervon immer mehr EEG-Anlagen betroffen.
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 18.12.2020 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 wurden die Regelungen zur auslaufenden EEG-Förderung und dem möglichen Weiterbetrieb grundlegend überarbeitet. Die Zeit nach der gesetzlichen Förderdauer wird als „Post-EEG Phase“ bezeichnet und Anlagenbetreiber stehen nun vor der Frage, wie es mit ihrer Anlage weitergehen soll.
Die NGN hat die wichtigsten Fragen rund um das Thema Förderende und weitere Nutzungsmöglichkeiten zusammengestellt.