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Ende der EEG-Förderung

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass Betreibern einer EEG-Stromerzeugungsanlage eine festgeschriebene Einspeisevergütung garantiert wird, die nach 20 Jahren jeweils zum 31. Dezember endet. Beginnend mit dem Jahr 2021 ist für solche Anlagen der Vergütungsanspruch zur EEG-Förderung ausgelaufen und in den kommenden Jahren sind hiervon immer mehr EEG-Anlagen betroffen.
NGN Einspeisen Post EEG Förderung

Post-EEG

Mit dem Bundesratsbeschluss vom 18. Dezember 2020 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 wurden die Regelungen zur auslaufenden EEG-Förderung und dem möglichen Weiterbetrieb grundlegend überarbeitet. Die Zeit nach der gesetzlichen Förderdauer wird als „Post-EEG Phase“ bezeichnet und Anlagenbetreiber stehen nun vor der Frage, wie es mit Ihrer Anlage weitergehen soll.

Möglichkeiten zum Weiterbetrieb einer ausgeförderten Anlage

  1. Weiterbetrieb der Anlage im Messkonzept der "Volleinspeisung"

    Sie betreiben Ihre Anlage wie bisher und speisen den gesamten Strom in das Netz der allgemeinen Stromversorgung ein. Sie müssen vorerst nichts unternehmen. Die eingespeiste Strommenge wird von der NGN aufgenommen und Ihnen mit einem Jahresmarktwert vergütet. Diese Option ist befristet und endet am 31. Dezember 2027.
  2. Umstellung des Messkonzeptes auf "Überschusseinspeisung"

    Sie können Ihr Messkonzept umstellen und nutzen den erzeugten Strom selbst. Es wird nur der Strom in das Netz eingespeist, welcher nicht von Ihnen verbraucht wird. Wie bei der Variante „Volleinspeisung“ wird die eingespeiste Strommenge von uns aufgenommen und mit einem Jahresmarktwert vergütet.

    Damit Sie Ihren Strom nutzen können, ist ein Umbau Ihrer Messeinrichtung und der Anlage zwingend erforderlich. Bitte sprechen Sie hierzu einen konzessionierten Elektroinstallateur (Installateurverzeichnis) an, der diesen Umbau entgeltlich vornehmen kann. Bitte Beachten Sie, dass die Umstellung des Messkonzeptes durch den Elektroinstallateur beantragt und von der NGN genehmigt werden muss. Dazu kann er in diesem Fall bequem unser NGN Portal nutzen und die Änderung über den Inbetriebsetzungsauftrag auf Überschusseinspeisung beantragen. Dazu ist unter Punkt 4 als Bedarfsart „POST EEG Anlage“ auszuwählen und im Folgenden die weiteren Daten zur Anlage einzugeben.

    Hier finden Sie die Messkonzepte für dezentrale Erzeugungsanlagen.

  3. Umstellung des Messkonzeptes auf "Übereinspeisung" mit der Erweiterung eines Batteriespeichers

    Es besteht, durch die Installation eines Stromspeichers, die Möglichkeit Ihre Eigenverbrauchsquote zu erhöhen. Bitte beachten Sie, dass die Inbetriebnahme eines Speichers durch den Elektroinstallateur im Vorfeld beantragt und von der NGN genehmigt werden muss. Dazu muss das Formular Anschluss Stromspeicher ausgefüllt und an einspeisung@ngn-mbh.de gesendet werden. Nach erfolgter Genehmigung kann der Installateur den notwendigen Umbau der Anlage und der Messeinrichtung, wie bei der Umstellung auf Überschuss bequem über unser NGN Portal beauftragen.

    Hier finden Sie die Messkonzepte für dezentrale Erzeugungsanlagen.

  4. Abnahme des Stroms durch einen Direktvermarkter

    Sie verkaufen die eingespeiste Energie an einen Stromhändler (Direktvermarkter). Die Anmeldung zur Direktvermarktung bei der NGN, erfolgt durch den Stromhändler unter Einhaltung der Melde- und Wechselfristen. Bitte informieren Sie die NGN vorab zusätzlich über den Wechsel in die Direktvermarktung (einspeisung@ngn-mbh.de).

    Für diese Option ist der Umbau Ihrer Messeinrichtung auf eine registrierende Leistungsmessung erforderlich.

Fragen und Antworten