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Steckerfertige Eigenerzeugungs-anlagen

Sie interessieren sich für die Inbetriebnahme einer sogenannten steckerfertigen Solaranlage, um Ihren eigenen Strom zu erzeugen und zu nutzen? Dann haben wir hier wichtige Informationen und Pflichten für Sie nachfolgend zusammengestellt.
NGN Einspeisen steckerfertige Eigenerzeugungsanlagen

Was ist eine steckerfertige Solaranlage?

Steckerfertige Solaranlagen haben viele Namen, sie werden auch Balkonkraftwerk, Balkon-PV, Plug and Play Anlage oder Mini-Solaranlage genannt. Hierbei handelt es sich um kleine Solaranlagen für die nicht zwingend eine Dachfläche nötig ist. Sie können z.B. im Garten, auf der Garage, an einer Fassade oder eben auf dem Balkon montiert werden. Wichtig hierbei ist, dass eine steckerfertige Anlage nur eine maximale Wechselrichterleistung von 600 VA/Watt-Peak haben darf.

Für welche Gemeinden ist die NGN zuständig

Wir sind in Krefeld, Straelen und Wachtendonk Ihr Ansprechpartner für steckerfertige PV-Anlagen. Das heißt, alle in diesem Gebiet angeschlossenen steckerfertigen PV-Anlagen müssen an uns gemeldet werden. Sollten Sie Ihre steckerfertige PV-Anlage in einer anderen Stadt oder Gemeinde betreiben, so kontaktieren Sie bitte den an Ihrem Standort verantwortlichen Netzbetreiber.

Mit welchen Stromlieferanten Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Muss ich meine steckerfertige Anlage bei der NGN anmelden oder genehmigen lassen?

  1. Registrierung im Marktstammdatenregister

    Die Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen PV-Anlage ist zwingend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) zu registrieren. Wichtige Informationen zu den Registrierungspflichten finden Sie hier.
  2. Mitteilung Ihrer Stromzählernummer

    Wir bitten Sie lediglich nach erfolgter Registrierung im Marktstammdatenregister, der NGN formlos eine E-Mail mit der Angabe der SEE-Registrierungsnummer und Ihrer aktuellen Stromzählernummer an einspeisung@ngn-mbh.de zu senden. Eine gesonderte Anmeldung und Genehmigung Ihre steckerfertigen PV-Anlage bei der NGN ist nicht erforderlich.
  3. Vergütung

    Wenn Sie für Ihren eingespeisten Strom die EEG-Vergütung erhalten möchten, senden Sie uns bitte formlos eine E-Mail mit dem Betreff "EEG-Vergütung Steckerfertige Erzeugungsanlage" an einspeisung@ngn-mbh.de. Bitte geben Sie zwingend die Anlagenadresse und die SEE-Registrierungsnummer (Marktstammdatenregister) mit an.

Was muss ich bei Inbetriebnahme beachten?

Als Anlagenbetreiber sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der nachfolgend genannten Punkte. Daher der Tipp, lassen Sie diese Anforderungen bei Inbetriebnahme von einem Elektroinstallationsbetrieb überprüfen.

Betrieb

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Der Betrieb Ihrer steckerfertigen Anlage erfolgt gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.

Stromkreis

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Der Stromkreis muss den Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen.

Anschluss

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Der Anschluss der steckerfertigen Anlage, erfolgt gemäß DIN VDE V 0100-551-1 über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z.B. nach VDE V 0628-1).

Benötige ich einen neuen Zähler?

Nach Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister und unter Nennung Ihrer aktuellen Stromzählernummer (per E-Mail an einspeisung@ngn-mbh.de, bitte geben Sie ebenfalls die Registierungsnummer die mit SEE beginnt mit an), prüft die NGN welche Messeinrichtung bei Ihnen vorhanden ist (eine Prüfung der Messeinrichtung, vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt nicht). Falls Sie nicht über einen sogenannten Zwei-Richtungszähler verfügen, veranlasst die NGN für Sie kostenlos einen entsprechenden Zählerwechsel. Ein Zwei-Richtungszähler ist für den Betrieb Ihrer steckerfertigen Solaranlage Voraussetzung. (Sollten Sie einen abweichenden Messstellenbetreiber beauftragt haben, könnten in diesem Fall ggf. Kosten für den Wechsel entstehen). Den Preis für den Messstellenbetrieb entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Preisblatt Messstellenbetrieb.

Welche gesetzlichen Regelungen muss ich beachten?

Steckerfertige Solaranlagen fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der jeweils gültigen Fassung. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie größere Photovoltaik-Anlagen. Außerdem gelten die Normen vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE).