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steckerfertige Eigenerzeugungsanlage (Stecker Solaranlage)

Sie interessieren sich für die Inbetriebnahme einer sogenannten steckerfertigen Solaranlage, um ihren eigenen Strom zu erzeugen und zu nutzen? Dann haben wir hier wichtige Informationen und Pflichten für Sie nachfolgend zusammengestellt.

Was ist eine steckerfertige Solaranlage?

Steckerfertige Solaranlagen haben viele Namen, sie werden auch Balkonkraftwerk, Balkon-PV, Plug and Play Anlage oder Mini-Solaranlage genannt. Hierbei handelt es sich um kleine Solaranlagen für die nicht zwingend eine Dachfläche nötig ist. Sie können z.B. im Garten, auf der Garage, an einer Fassade oder eben auf dem Balkon montiert werden.

Wichtig hierbei ist, dass eine steckerfertige Anlage nur eine maximale Wechselrichterleistung von 600 VA/Watt-Peak haben darf.

Muss ich meine steckerfertige Anlage bei der NGN anmelden bzw. genehmigen lassen?

Die Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen PV-Anlage ist zwingend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Wichtige Informationen zu den Registrierungspflichten finden Sie hier. Wir bitten Sie lediglich nach erfolgter Registrierung im Marktstammdatenregister, der NGN unter Nennung Ihrer Registrierungsnummer (die mit SEE beginnt), Ihre aktuelle Stromzählernummer per E-Mail an einspeisung@ngn-mbh.de entsprechend mitzuteilen. Eine gesonderte Anmeldung und Genehmigung Ihre steckerfertigen PV-Anlage bei der NGN ist nicht erforderlich.

 

Bitte beachten Sie folgende Punkte vor der Inbetriebnahme ihrer steckerfertigen Anlage:

  • Der Betrieb Ihrer steckerfertigen Anlage erfolgt gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. 

  • Der Stromkreis muss den Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen. 

  •  Der Anschluss der steckerfertigen Anlage, erfolgt gemäß DIN VDE V 0100-551-1 über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z.B. nach VDE V 0628-1). 

Hinweis: Als Anlagenbetreiber sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der vorgenannten Punkte. Daher der Tipp, lassen Sie diese Anforderungen bei Inbetriebnahme von einem Elektroinstallationsbetrieb überprüfen. 

Was muss ich bei Inbetriebnahme beachten?

  • Der Betrieb Ihrer steckerfertigen Anlage erfolgt gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. 

  • Der Stromkreis muss den Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen. 

  •  Der Anschluss der steckerfertigen Anlage, erfolgt gemäß DIN VDE V 0100-551-1 über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z.B. nach VDE V 0628-1). 

Hinweis: Als Anlagenbetreiber sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der vorgenannten Punkte. Daher der Tipp, lassen Sie diese Anforderungen bei Inbetriebnahme von einem Elektroinstallationsbetrieb überprüfen. 

Benötige ich für meine steckerfertige Anlage eigentlich einen neuen Zähler?

Nach Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister und unter Nennung Ihrer aktuellen Stromzählernummer (per E-Mail an einspeisung@ngn-mbh.de, bitte geben Sie ebenfalls die Registierungsnummer die mit SEE beginnt mit an), prüft die NGN welche Messeinrichtung bei Ihnen vorhanden ist (eine Prüfung der Messeinrichtung, vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt nicht). Falls Sie nicht über einen sogenannten Zwei-Richtungszähler verfügen, veranlasst die NGN für Sie kostenlos einen entsprechenden Zählerwechsel. Ein Zwei-Richtungszähler ist für den Betrieb Ihrer steckerfertigen Solaranlage Voraussetzung. (Sollten Sie einen abweichenden Messstellenbetreiber beauftragt haben, könnten in diesem Fall ggf. Kosten für den Wechsel entstehen). Den Preis für den Messstellenbetrieb entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Preisblatt Messstellenbetrieb

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für steckerfertige Anlagen?

Steckerfertige Solaranlagen fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der jeweils gültigen Fassung. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie größere Photovoltaik-Anlagen. Außerdem gelten die Normen vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE).

Muss ich meine steckerfertige Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden?

Gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), besteht ihrerseits die Verpflichtung ihre steckerfertige Solaranlage im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur zu registrieren.

 

Nützliche Informationen zu steckerfertigen Anlagen