Ihr Browser ist leider inkompatibel. Bitte verwenden Sie einen aktuellen Browser.

Schriftlich
Schriftlich

Sie wollen uns schreiben? Kein Problem!

zum Kontaktformular

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (Windkraft)

Windkraftanlagen sind aus Flugsicherheitsgründen mittels einer Nachtkennzeichnung auszustatten. Bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK), handelt es sich um ein Befeuerungssystem an einer Windkraftanlage, welche über eine Steuerungseinheit mit einem Detektionssystem verbunden ist. Das System erkennt Flugzeuge oder anderen Flugobjekte in einem bestimmten Radius und die Befeuerung an der Windkraftanlage wird eingeschaltet.

NGN Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Einspeisen

Gesetzliche Regelungen

Mit dem Energiesammelgesetz hat der Gesetzgeber die Änderung des EEG 2017 veröffentlicht. Demnach müssen alle Windkraftanlagen an Land mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet werden vgl. Wortlaut §9 Abs. 8 EEG 2017.

Neue Pflicht ab dem 01. Januar 2025

Die Bundesnetzagentur hat mit Ihrem Beschluss BK6-20-207 vom 05. November 2020, die Umsetzungsfrist der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung geändert. Demnach müssen ab dem 01. Januar 2025, alle Windkraftanlagen mit Systemen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein.

Ist Ihre Windkraftanlage vor dem 01. Januar 2025 in Betrieb gegangen, so sind der NGN bis spätestens zum 31. Dezember 2024 entsprechende Nachweise zur erfolgten Nachrüstung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung einzureichen.

Bei nicht eingereichten Nachweisen, ist es der NGN nicht mehr gestattet, ab dem 01. Januar 2025 eine entsprechende Vergütung auszuzahlen. Entsprechende Nachweise senden Sie bitte an einspeisung@ngn-mbh.de.

Fragen und Antworten