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Alle veröffentlichungspflichtigen Daten und Informationen zum Download.

Strom

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Ausschreibung von Verlustenergie

Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) dazu verpflichtet, Netzverluste über ein marktorientiertes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu beschaffen.

Hierfür hat die NGN gemeinsam mit der Westnetz GmbH und weiteren Verteilnetzbetreibern eine Ausschreibungsgemeinschaft gebildet. Die Abwicklung der Ausschreibung der Verlustenergie für diese Ausschreibungsgemeinschaft wird durch die Westnetz GmbH durchgeführt.

Bei der Ausschreibung erhält das kostengünstigste Angebot den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs des Gebots.

Nach Ende der Ausschreibung erfolgt eine kurzfristige Information per E-Mail an alle aktiven Bieter. Dieser Information ist zu entnehmen, ob das eigene Gebot erfolgreich war oder nicht. Im Nachgang wird dann zwischen dem erfolgreichen Bieter und der Westnetz GmbH ein Energieliefervertrag abgeschlossen. Die Westnetz GmbH wird ihrerseits die ausgeschriebene Verlustenergie an die Verteilnetzbetreiber der Ausschreibungsgemeinschaft, entsprechend den gemäß Ausschreibungskalender vereinbarten Losen zu den im Rahmen der Ausschreibung erzielten Preisen, weiterliefern.

Spätestens drei Wochen vor Beginn der jeweiligen Angebotsabgabefrist werden nähere Informationen über die jeweilige Ausschreibung (Energiemenge, Durchführungshinweise, Ausschreibungsbedingungen, abzuschließender Liefervertrag) veröffentlicht. Ebenfalls wird der erzielte Grenzpreis unverzüglich nach Bekanntmachung des Ausschreibungsergebnisses auf der jeweiligen Internetseite des Verteilnetzbetreibers angezeigt. Diese Informationen werden dort für drei Jahre verfügbar gehalten.

Die Ausschreibungen werden in Form von Auktionen auf einer Internet-Einkaufsplattform durchgeführt. Der Umgang mit der Einkaufsplattform wird im Rahmen einer kurzen Online-Schulung vermittelt. Im Rahmen der Auktion wird auch die Abgabe von Geboten in Textform möglich sein. Hierfür gelten dann teilweise besondere Bedingungen.

Sofern Sie Interesse haben, ggf. als Bieter an einer oder mehreren Ausschreibungen teilzunehmen bzw. weitere Einzelheiten über das Ausschreibungsverfahren zu erhalten, folgen Sie bitte folgendem Link: Westnetz GmbH, um mit der Westnetz GmbH Kontakt aufzunehmen.

Anschließend erhalten Sie von der Westnetz GmbH die notwendigen Unterlagen und es wird Ihnen eine Systemschulung für die Online-Plattform angeboten. Zur eindeutigen Legitimation des Bieters wird die Westnetz GmbH eine Vollmacht der bietenden Person durch das jeweilige Unternehmen anfordern. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen spätestens fünf Werktage vor dem ersten Ausschreibungstermin bei der Westnetz GmbH vorliegen müssen.

 

§ 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Entnahmestellen für die Belieferung von ortsfesten elektrischen Heizgeräten zum Zwecke der Raumheizung und Warmwasserbereitung in der Niederspannung, wie beispielsweise Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen sowie auch Elektromobile.

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten folgende Maßgaben:

  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen fest angeschlossen werden.
  • Der Elektrizitätsbedarf wird über eine gesonderte Messeinrichtung (zusätzlicher Zählerplatz) erfasst.
  • Die Steuerung erfolgt über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox
     

Bis zum Einbau von intelligenten Messeinrichtungen mit einem steuerbaren Gateway werden die Freigabezeiten von Wärmepumpen im Netzgebiet der NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH mittels Schaltuhren über lastoptimierende Schaltzeiten gesteuert. Die Auswahl, Installation und Parametrierung dieser Einrichtung erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber.

Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu sechs Stunden täglich, jedoch nicht länger als zwei Stunden zusammenhängend unterbrochen werden. Bei den im Netzgebiet der NGN angeschlossenen Wärmepumpen werden lediglich zwei Stunden täglich in den Zeiträumen

  • zwischen 8.00 und 9.30 Uhr und zwischen 12.00 und 13.30 Uhr für jeweils eine halbe Stunde sowie
  • zwischen 16.00 und 19.00 Uhr für eine Stunde
     

die Versorgung unterbrochen.

Die Unterbrechung wird auf dem Display der Wärmepumpe angezeigt.

Elektromobile/Ladevorrichtungen

Bei allen Ladevorrichtungen für Elektromobile besteht immer das Wahlrecht eine Schaltuhr zu installieren. Im Inbetriebsetzungsauftrag Strom wählen Sie für den Einbau einer Schaltuhr die Bedarfsart Ladesäule/Wallbox nach §14a aus. Wenn Sie keine Unterbrechung der E-Ladevorrichtung wünschen, wählen Sie hier Haushalt aus, so wird die Versorgung der Ladevorrichtung nicht unterbrochen und Sie erhalten keine separate Messung.

 

Netzzustands- und Netzausbauplanungsbericht

Lesen Sie hier unseren Netzzustands- und Netzausbauplanungsbericht:

 

Grundversorger

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Strom-Verteilernetzbetreiber der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli 2021 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Gemäß den Vorgaben § 36 EnWG wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2021 ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt.

Die SWK ENERGIE GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung in Krefeld und ist damit der Grundversorger in der Sparte Strom in Krefeld für die Kalenderjahre 2022-2024.

Grundversorger für die Jahre 2018-2021 ist ebenfalls die SWK ENERGIE GmbH.

Die E.ON Energie Deutschland GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung in Straelen und Wachtendonk und ist damit der Grundversorger in der Sparte Strom in Straelen und Wachtendonk für die Kalenderjahre 2022-2024.

Grundversorger für die Jahre 2018-2021 ist ebenfalls die E.ON Energie Deutschland GmbH.

     

    Kontaktdaten Grundversorger

    Krefeld: BDEW-Code: 9903004000003

    SWK ENERGIE GmbH, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld

     

    Straelen/Wachtendonk: BDEW-Code: 9903323000007

    E.ON Energie Deutschland GmbH, Arnulfstraße 203, 80634 München

     

    Veröffentlichungspflichten Strukturmerkmale

    Die Veröffentlichungspflichten nach EnWG §23c finden Sie im Downloadbereich.

    Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

    Unser Stromnetz

    Wir betreiben das Stromnetz in Krefeld und der Region. Wir sind hier für die Instandhaltung, den Aus- und Umbau des regionalen Stromnetzes sowie für eine Vielzahl weiterer Aufgaben verantwortlich.

    Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)

    Lastprofile

    Die Parameter der zur Verwendung kommenden Lastprofile stehen Ihnen hier zum Download bereit: 


    Profildefinitionen

    Für die Bilanzierung des Netzgebietes der NGN werden synthetische Lastprofile verwendet. Diese Lastprofile werden im Rahmen der Datenlieferung des Verteilnetzbetreibers gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) elektronisch zur Verfügung gestellt. Dabei werden die Lastprofile der nebenstehenden Tabelle eingesetzt:

    Differenzbilanzierung

    Veröffentlichungen nach § 12 Abs.3 Satz 3 StromNZV finden Sie unten im Downloadbereich.

    Mehr-/Mindermengenabrechnung

    Der Netzbetreiber ist gemäß § 13 StromNZV verpflichtet, für jede Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigen Lastprofil (TLP) gemäß § 12 StromNZV die Differenzenergiemengen zwischen der auf Basis der Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energiemenge und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energiemenge zu ermitteln und abzurechnen. Informationen zum Marktprozess sind hier erhältlich.

    Für die Abrechnung der Differenzenergiemengen (Mehr-/ und Mindermengen) wird ein für die jeweilige Sparte bundesweit einheitlicher Preis verwendet, welcher sowohl für die Mehrmengen als auch für die Mindermengen gilt.

    Für die Sparte Strom werden die vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. veröffentlichten monatlichen Mehr-/Mindermengenpreise verwendet, welche auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen und gewichteten Standardlastprofilen berechnet werden.

    Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

    Die NGN  übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des Gesetzes, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

    Die NGN wird, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

    • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden
      sowie bei solchen Letztverbrauchern mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetztes besteht,
    • bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.


    Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die NGN Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.

    Die Ausstattung erfolgt bis zum Jahr 2032 bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung, im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, unterzogen werden. 

    Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:

    • die in § 60 benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung, Ersatzwertbildung und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
    • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortags gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber
    • die Übermittlung der nach § 61 erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht 
    • die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt 
    • in den Fällen des § 31 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 und 3 Satz 2 das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
    • in den Fällen des § 40 und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
    • die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung


    Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme können dem Preisblatt Messstellenbetrieb entnommen werden. Die NGN bietet darüber hinaus Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG an. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen sowie deren Entgelte sind ebenfalls dem o.g. Preisblatt zu entnehmen, welches regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht wird. Sobald die NGN neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt Messstellenbetrieb aufgenommen.

    Es besteht die Möglichkeit zur freien Wahl eines von der NGN abweichenden Messstellenbetreibers.

    MaBiS

    Profildefinitionen

    Für die Bilanzierung des Netzgebietes der NGN werden synthetische Lastprofile verwendet. Diese Lastprofile werden im Rahmen der Datenlieferung des Verteilnetzberteibers gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) elektronisch zur Verfügung gestellt. Dabei werden folgende Lastprofile eingesetzt:

    Profilparameter SLP und TLP

    Die Parameter der zur Verwendung kommenden Lastprofile stehen Ihnen hier zum Download bereit: 

     

    Gas

    Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)

    Alle nachfolgend aufgeführten Informationen, Regelungen und Entgelte betreffen das Verteilnetz Gas Krefeld der NGN.

    Verteilernetzkarte Gas, Netzgebiet Krefeld

    Die Verteilernetzkarte Krefeld finden Sie unten im Downloadbereich. Die gelb markierten Flächen zeigen das erschlossene Versorgungsgebiet in Krefeld, somit sind bewohnte Flächen zu nahezu 100% versorgt.

    Netzbeschreibung gemäß §20 (1) Nr. 1 GasNZV

    Die NGN betreibt Netze in den Druckstufen Hoch-, Mittel- und Niederdruck. Wie in der Karte von Krefeld gelb dargestellt, ist das Stadtgebiet fast flächendeckend für eine Erdgasversorgung erschlossen. Es werden weder LNG- noch Speicheranlagen betrieben. Wenn Sie einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz wünschen oder Fragen zur Erdgasversorgung haben, kann Ihnen hier weitergeholfen werden.

    Gasbeschaffenheiten gemäß § 40 Abs. 1 Satz 7

    Hier finden Sie die monatliche chemische Zusammensetzung unseres Gases, gemessen an den beiden wichtigsten Übergabestationen. Sollten Sie die Gasbeschaffenheiten vergangener Jahre benötigen, melden Sie sich gerne bei edm-gas@ngn-mbh.de.

    Die Gasbeschaffenheiten der aktuellen Monate finden Sie hier:


    Brennwerte gemäß § 40 Abs. 1 Satz 7

    Der monatliche Abrechnungsbrennwert wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ ermittelt.

    • Januar 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,366
    • Februar 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,365
    • März 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,376
    • April 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,359
    • Mai 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,393
    • Juni 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,378
    • Juli 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,350
    • August 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,353
    • September 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,300
    • Oktober 2022: Brennwert Netz (kWh/m3) 10,339

     

    Mehr-/ und Mindermengen

    Der Netzbetreiber ist gemäß § 25 GasNZV verpflichtet, für jede Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) § 24 GasNZV die Differenzenergiemengen zwischen der auf Basis der Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energiemenge und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energiemenge zu ermitteln und abzurechnen. Informationen zum Marktprozess sind hier erhältlich.

    Für die Abrechnung der Differenzenergiemengen (Mehr-/ und Mindermengen) wird ein für die jeweilige Sparte bundesweit einheitlicher Preis verwendet, welcher sowohl für die Mehrmengen als auch für die Mindermengen gilt.

    Für die Sparte Gas werden die von THE veröffentlichten monatlichen Mehr-/Mindermengenpreise verwendet.

    Kooperationsvereinbarung (KoV) / GaBi Gas

    Lastprofile Gas

    Die NGN verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). Es wird das synthetische Lastprofilverfahren angewendet.

    Die Lastprofile basieren auf dem BDEW / VKU / GEODE- Leitfaden "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas". Genaue Informationen bezüglich der Parameter entnehmen Sie bitte den unten eingefügten Tabellen:


    Maßgebliche Temperatur für die Anwendung der Standardlastprofile GAT ab 01.11.2019 ist die Gasprognosetemperatur der MeteoGroup (Product-ID: MG-METEOFEED-2018-000279) unter Verwendung der Wetterstation: MeteoGroup Krefeld (Code-ID: 094050)

    Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (Arbeitsblatt G 685)

    Veröffentlichung zur Erdgasabrechnung

    Die Erdgasabrechnung erfolgt auf Grundlage eichrechtlicher Vorschriften und nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“:


    Höhenstruktur

    Das folgende Dokument stellt die Höhenstruktur des Gasnetzes Krefeld dar:

    Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

    Änderungen der ergänzenden Bedingungen gemäß § 4 Abs. 3 S. 2

    Momentan sind keine Änderungen veröffentlichungspflichtig.


    Wechsel des Netzbetreibers gemäß § 25 Abs. 2 S. 2

    Das Netzgebiet Krefeld wird ausschließlich durch die NGN betrieben, eine Unterteilung in Pachtnetze liegt nicht vor.

    Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

    Grundversorger

    Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Erdgas-Verteilernetzbetreiber der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre, jeweils zum 1. Juli 2021, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Desweiteren ist dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

    Gemäß den Vorgaben in § 36 des EnWG wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2021 ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt.

    Die SWK ENERGIE GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung und ist damit der Grundversorger in der Sparte Erdgas in unserem Verteilernetz für die Kalenderjahre 2022-2024.

    Grundversorger für die Jahre 2018-2021 ist ebenfalls die SWK ENERGIE GmbH.

    Kontaktdaten Grundversorger

    DVGW-Code: 9800069200000

    SWK ENERGIE GmbH, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld

    Zuordnung zu Marktgebieten

    Alle in unserem Netz befindlichen Entnahmestellen, können nach $23c, Abs. 4, Punkt 6, dem Netzgebiet der Trading Hub Europe (THE) zugeordnet werden.

     

    Veröffentlichungspflichten Strukturmerkmale

    Die Veröffentlichungspflichten nach EnWG §23c finden Sie im Downloadbereich.