Ausschreibung von Verlustenergie
Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) dazu verpflichtet, Netzverluste über ein marktorientiertes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu beschaffen.
Hierfür hat die NGN gemeinsam mit der Westnetz GmbH und weiteren Verteilnetzbetreibern eine Ausschreibungsgemeinschaft gebildet. Die Abwicklung der Ausschreibung der Verlustenergie für diese Ausschreibungsgemeinschaft wird durch die Westnetz GmbH durchgeführt.
Bei der Ausschreibung erhält das kostengünstigste Angebot den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs des Gebots.
Nach Ende der Ausschreibung erfolgt eine kurzfristige Information per E-Mail an alle aktiven Bieter. Dieser Information ist zu entnehmen, ob das eigene Gebot erfolgreich war oder nicht. Im Nachgang wird dann zwischen dem erfolgreichen Bieter und der Westnetz GmbH ein Energieliefervertrag abgeschlossen. Die Westnetz GmbH wird ihrerseits die ausgeschriebene Verlustenergie an die Verteilnetzbetreiber der Ausschreibungsgemeinschaft, entsprechend den gemäß Ausschreibungskalender vereinbarten Losen zu den im Rahmen der Ausschreibung erzielten Preisen, weiterliefern.
Spätestens drei Wochen vor Beginn der jeweiligen Angebotsabgabefrist werden nähere Informationen über die jeweilige Ausschreibung (Energiemenge, Durchführungshinweise, Ausschreibungsbedingungen, abzuschließender Liefervertrag) veröffentlicht. Ebenfalls wird der erzielte Grenzpreis unverzüglich nach Bekanntmachung des Ausschreibungsergebnisses auf der jeweiligen Internetseite des Verteilnetzbetreibers angezeigt. Diese Informationen werden dort für drei Jahre verfügbar gehalten.
Die Ausschreibungen werden in Form von Auktionen auf einer Internet-Einkaufsplattform durchgeführt. Der Umgang mit der Einkaufsplattform wird im Rahmen einer kurzen Online-Schulung vermittelt. Im Rahmen der Auktion wird auch die Abgabe von Geboten in Textform möglich sein. Hierfür gelten dann teilweise besondere Bedingungen.
Sofern Sie Interesse haben, ggf. als Bieter an einer oder mehreren Ausschreibungen teilzunehmen bzw. weitere Einzelheiten über das Ausschreibungsverfahren zu erhalten, folgen Sie bitte folgendem Link: Westnetz GmbH, um mit der Westnetz GmbH Kontakt aufzunehmen.
Anschließend erhalten Sie von der Westnetz GmbH die notwendigen Unterlagen und es wird Ihnen eine Systemschulung für die Online-Plattform angeboten. Zur eindeutigen Legitimation des Bieters wird die Westnetz GmbH eine Vollmacht der bietenden Person durch das jeweilige Unternehmen anfordern. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen spätestens fünf Werktage vor dem ersten Ausschreibungstermin bei der Westnetz GmbH vorliegen müssen.
§ 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Entnahmestellen für die Belieferung von ortsfesten elektrischen Heizgeräten zum Zwecke der Raumheizung und Warmwasserbereitung in der Niederspannung, wie beispielsweise Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen sowie auch Elektromobile.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten folgende Maßgaben:
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen fest angeschlossen werden.
- Der Elektrizitätsbedarf wird über eine gesonderte Messeinrichtung (zusätzlicher Zählerplatz) erfasst.
- Die Steuerung erfolgt über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox
Bis zum Einbau von intelligenten Messeinrichtungen mit einem steuerbaren Gateway werden die Freigabezeiten von Wärmepumpen im Netzgebiet der NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH mittels Schaltuhren über lastoptimierende Schaltzeiten gesteuert. Die Auswahl, Installation und Parametrierung dieser Einrichtung erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber.
Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu sechs Stunden täglich, jedoch nicht länger als zwei Stunden zusammenhängend unterbrochen werden. Bei den im Netzgebiet der NGN angeschlossenen Wärmepumpen werden lediglich zwei Stunden täglich in den Zeiträumen
- zwischen 8.00 und 9.30 Uhr und zwischen 12.00 und 13.30 Uhr für jeweils eine halbe Stunde sowie
- zwischen 16.00 und 19.00 Uhr für eine Stunde
die Versorgung unterbrochen.
Die Unterbrechung wird auf dem Display der Wärmepumpe angezeigt.
Elektromobile/Ladevorrichtungen
Bei allen Ladevorrichtungen für Elektromobile besteht immer das Wahlrecht eine Schaltuhr zu installieren. Im Inbetriebsetzungsauftrag Strom wählen Sie für den Einbau einer Schaltuhr die Bedarfsart Ladesäule/Wallbox nach §14a aus. Wenn Sie keine Unterbrechung der E-Ladevorrichtung wünschen, wählen Sie hier Haushalt aus, so wird die Versorgung der Ladevorrichtung nicht unterbrochen und Sie erhalten keine separate Messung.
Netzzustands- und Netzausbauplanungsbericht
Lesen Sie hier unseren Netzzustands- und Netzausbauplanungsbericht:
Grundversorger
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Strom-Verteilernetzbetreiber der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli 2021 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Gemäß den Vorgaben § 36 EnWG wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2021 ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Die SWK ENERGIE GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung in Krefeld und ist damit der Grundversorger in der Sparte Strom in Krefeld für die Kalenderjahre 2022-2024.
Grundversorger für die Jahre 2018-2021 ist ebenfalls die SWK ENERGIE GmbH.
Die E.ON Energie Deutschland GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung in Straelen und Wachtendonk und ist damit der Grundversorger in der Sparte Strom in Straelen und Wachtendonk für die Kalenderjahre 2022-2024.
Grundversorger für die Jahre 2018-2021 ist ebenfalls die E.ON Energie Deutschland GmbH.
Kontaktdaten Grundversorger
Krefeld: BDEW-Code: 9903004000003
SWK ENERGIE GmbH, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld
Straelen/Wachtendonk: BDEW-Code: 9903323000007
E.ON Energie Deutschland GmbH, Arnulfstraße 203, 80634 München
Veröffentlichungspflichten Strukturmerkmale
Die Veröffentlichungspflichten nach EnWG §23c finden Sie im Downloadbereich.