Hauseigentümer sind auch für den Schornstein und die Abgasanlage verantwortlich. Deshalb sollte vor jeder Heizungsinstallation der zuständige Bezirksschornsteinfeger hinzugezogen werden. Beim Austausch von Heizungsanlagen werden leider oft der Schornstein oder die Abgasleitung vergessen, die dafür sorgen müssen, dass die Abgase sicher und einwandfrei in unsere Umwelt abgeführt werden. Deshalb sollte vor der Installation immer auch der zuständige Bezirksschornsteinfeger befragt werden. Er kann Auskunft darüber geben, ob die geplante Abgasführung geeignet ist, den Forderungen des Baurechts genügt und auch die strengen Umweltauflagen erfüllt. Weiterhin ist im Gebiet der NGN bei der Installation, der Neuerrichtung oder dem Austausch von Gasfeuerstätten immer auch ein Inbetriebsetzungsauftrag durch den konzessionierten Gas- und Wasserinstallateur oder Heizungsbauer auszustellen. Dieser wird vor dem Einreichen bei der NGN dem zuständigen Schornsteinfeger zugeleitet. Dadurch erhält er Kenntnis von der Errichtung, dem Austausch oder Veränderung der Gasanlage. Das Erstellen und Übersenden der notwendigen Formblätter übernehmen die in der Innung für Sanitär-, Heizung-, Klima- und Apparatebau tätigen Installationsbetriebe in Krefeld. Verantwortlich bleibt aber immer der Eigentümer der Anlage.
Mehr Infos gibt's bei den Handwerksbetrieben unter shk-innung-krefeld.de