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Zählerstände

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So messen wir Ihren Verbrauch.

Um Ihren Verbrauch richtig abrechnen zu können, muss richtig gemessen werden. Hier finden Sie alle Infos rund um das Thema Zählen und Messen von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.

Wir, die NGN, helfen Ihnen bei diesen Fragen und unterstützen Sie mit Rat und Tat.

Zählersetzung Strom

Nachdem ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) die Installation in Ihrem Haus fertig gestellt hat, gibt dieses die Inbetriebsetzung in Auftrag und montiert die Messeinrichtungen. Zur Inbetriebsetzung Ihrer Anlage und der Montage eines Zählers benötigen wir von Ihnen bzw. Ihrem VIU den Inbetriebsetzungsauftrag. Diesen Auftrag kann der VIU direkt über das Kundenportal einreichen. Mit dem Einreichen des Auftrags bestätigt das VIU Ihnen und uns als verantwortlichem Netzbetreiber, dass die Installation abgeschlossen ist und den gültigen technischen Normen und Richtlinien entspricht.

Diese Anmeldung beim Netzbetreiber ist auch dann notwendig, wenn Sie einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragt haben und der Zähler durch diesen gesetzt werden soll.
Ebenfalls ist ein Inbetriebsetzungsauftrag über unser Kundenportal einzureichen, wenn aufgrund von Leistungsänderung, Anlagenerweiterung, Umbaumaßnahmen oder sonstigen Umständen Änderungen an Ihrem Messverfahren bzw. Zähler notwendig sind. Bedenken Sie bitte, dass alle Änderungen (inkl. Änderungen am Messkonzept) zuvor per Anschlussanfrage genehmigt werden müssen: Netzanschluss bestellen

Erklärvideos zum Ausfüllen des Inbetriebsetzungsauftrages finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Ist der Inbetriebsetzungsauftrag eingereicht, kann der Zähler nach einer Bearbeitungszeit von fünf bis sieben Werktagen vom VIU bei der NGN vor Ort in Krefeld abgeholt werden. Für Straelen und Wachtendonk senden wir dem VIU den Zähler alternativ per Post zu. Die Zählersetzung erfolgt nur durch ein konzessioniertes VIU und wird auch nur diesem zugesandt. Für die Bearbeitung des Inbetriebsetzungsauftrags muss eine Anschlusszusage vorliegen. Bei gleichzeitiger Einreichung von Anschlussanfrage und Inbetriebsetzungsauftrag verlängert sich die Bearbeitungszeit des Inbetriebsetzungsantrags entsprechend. Eine Übersicht der konzessionierte VIU finden Sie in unserem Installateurverzeichnis unten im Downloadbereich.

Information für VIU:
Wenn Sie als VIU in unser Installateurverzeichnis eingetragen sind, haben wir für Sie bereits ein Benutzerkonto im NGN Kundeportal erstellt. Nach dem Login haben Sie die Möglichkeit einen Inbetriebsetzungsauftrag einzureichen. Bei Fragen zu diesem Verfahren erreichen Sie uns unter portal@ngn-mbh.de.

Sie sind noch nicht in unserem Installateurverzeichnis eingetragen? Stellen Sie den Antrag über das NGN Kundenportal. Informationen finden Sie hier.

Auch als Gastinstallateur möchten wir Sie bitten, sich in unserem Installateurverzeichnis zu registrieren. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen (i.d.R. innerhalb eines Werktages) steht Ihnen dann eine Funktion zur Verfügung, über die Sie Inbetriebsetzungsaufträge erfassen können. Die Infos über die Registrierung erhalten sie hier: Eintragung in das Installateurverzeichnis

Zählersetzung Gas

Nachdem ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) die Installation in Ihrem Haus fertig gestellt hat, gibt dieses die Inbetriebsetzung in Auftrag. Zur Inbetriebsetzung Ihrer Anlage und der Montage eines Zählers benötigen wir von Ihnen einen Inbetriebsetzungsauftrag, der zusätzlich dem Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden muss. Der Auftrag wird vom VIU digital ausgefüllt und per E-Mail an inbetriebsetzung-gas@ngn-mbh.de gesendet, in cc an den Bezirksschornsteinfeger. Mit dem Auftrag bestätigt das VIU Ihnen und uns als verantwortlichem Netzbetreiber, dass die Installation abgeschlossen ist und den gültigen technischen Normen und Richtlinien entspricht. Hier können Sie den Inbetriebsetzungsauftrag Gas herunterladen.

Diese Anmeldung beim Netzbetreiber ist auch dann notwendig, wenn Sie einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragt haben und der Zähler durch diesen gesetzt werden soll. Ebenfalls ist ein Inbetriebsetzungsauftrag erforderlich, wenn aufgrund von Leistungsänderung, Anlagenerweiterung, Umbaumaßnahmen oder sonstigen Umständen Änderungen an Ihrem Messverfahren bzw. Zähler notwendig sind. Bestellen Sie hier Ihren Netzanschluss über unser Kundenportal: Netzanschluss bestellen


Bitte beachten Sie: Nach vorheriger Terminabsprache zwischen dem Vertragsinstallationsunternehmen und uns kann die Montage des Zählers innerhalb von fünf bis sieben Werktagen erfolgen. Die Zählersetzung erfolgt durch einen Mitarbeiter der NGN. Für die Bearbeitung des Inbetriebsetzungsauftrags muss eine Anschlusszusage vorliegen. Bei gleichzeitiger Einreichung von Anschlussanfrage und Inbetriebsetzungsauftrag verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Eine Übersicht unserer autorisierten Installteurbetriebe finden Sie in unserem Installateurverzeichnis unten im Downloadbereich.

Information für VIU:
Wenn Sie als VIU in unser Installateurverzeichnis eingetragen sind, haben wir für Sie bereits ein Benutzerkonto im NGN Kundeportal erstellt. Nach dem Login haben Sie die Möglichkeit einen Inbetriebsetzungsauftrag einzureichen. Bei Fragen zu diesem Verfahren erreichen Sie uns unter portal@ngn-mbh.de.

Sie sind noch nicht in unserem Installateurverzeichnis eingetragen? Stellen Sie den Antrag über das NGN Kundenportal. Informationen finden Sie hier.

Auch als Gastinstallateur möchten wir Sie bitten, sich in unserem Installateurverzeichnis zu registrieren. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen (i.d.R. innerhalb eines Werktages) steht Ihnen dann eine Funktion zur Verfügung, über die Sie Inbetriebsetzungsaufträge erfassen können. Die Infos über die Registrierung erhalten sie hier: Eintragung in das Installateurverzeichnis

Zählersetzung Wasser

Nachdem ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) die Installation in Ihrem Haus fertig gestellt hat, gibt dieses die Inbetriebsetzung in Auftrag. Zur Inbetriebsetzung Ihrer Anlage und der Montage eines Zählers benötigen wir von Ihnen einen Inbetriebsetzungsauftrag. Dieser Vordruck muss vom Installateur und zusätzlich von Ihnen unterschrieben werden. Dieser Auftrag wird vom VIU digital ausgefüllt und per E-Mail an inbetriebsetzung-wasser@ngn-mbh.de gesendet. Mit dem unterschriebenen Auftrag bestätigt das VIU Ihnen und uns, dass die Installation abgeschlossen ist und den gültigen technischen Normen und Richtlinien entspricht. Hier können Sie den Inbetriebsetzungsauftrag Wasser herunterladen.

Bitte beachten Sie:
Nach vorheriger Terminabsprache zwischen dem VIU und uns kann die Montage des Zählers innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Die Zählersetzung führt ein Mitarbeiter der NGN durch. Für die Bearbeitung des Inbetriebsetzungsauftrages muss eine Anschlusszusage vorliegen. Bei gleichzeitiger Einreichung von Anschlussanfrage und Inbetriebsetzungsauftrag verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Information für VIU:
Wenn Sie als VIU in unser Installateurverzeichnis eingetragen sind, haben wir für Sie bereits ein Benutzerkonto im NGN Kundeportal erstellt. Nach dem Login haben Sie die Möglichkeit einen Inbetriebsetzungsauftrag einzureichen. Bei Fragen zu diesem Verfahren erreichen Sie uns unter portal@ngn-mbh.de.

Sie sind noch nicht in unserem Installateurverzeichnis eingetragen? Stellen Sie den Antrag über das NGN Kundenportal. Informationen finden Sie hier.

Auch als Gastinstallateur möchten wir Sie bitten, sich in unserem Installateurverzeichnis zu registrieren. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen (i.d.R. innerhalb eines Werktages) steht Ihnen dann eine Funktion zur Verfügung, über die Sie Inbetriebsetzungsaufträge erfassen können. Die Infos über die Registrierung erhalten sie hier: Eintragung in das Installateurverzeichnis

Zählersetzung Fernwärme

Nachdem ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) die Installation in Ihrem Haus fertig gestellt hat, gibt dieses die Inbetriebsetzung in Auftrag. Zur Inbetriebsetzung Ihrer Anlage und der Montage eines Zählers benötigen wir von Ihnen einen Inbetriebsetzungsauftrag. Dieser Vordruck muss vom Installateur und zusätzlich von Ihnen unterschrieben werden. Sie haben die Möglichkeit Ihren Auftrag per Post, Fax oder E-Mail an uns zu senden. Mit dem unterschriebenen Auftrag bestätigt das VIU Ihnen und uns, dass die Installation abgeschlossen ist und den gültigen technischen Normen und Richtlinien entspricht. Hier können Sie den Inbetriebsetzungsauftrag herunterladen.

Bitte beachten Sie:
Nach vorheriger Terminabsprache zwischen dem VIU und uns kann die Montage des Zählers innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Die Zählersetzung führt ein Mitarbeiter der NGN durch. Für die Bearbeitung des Inbetriebsetzungsauftrages muss eine Anschlusszusage vorliegen. Bei gleichzeitiger Einreichung von Anschlussanfrage und Inbetriebsetzungsauftrag verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Messstellenbetrieb Strom

Als Messstellenbetreiber sind wir zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie die Messung.

Messstellenbetrieb Gas

Als Messstellenbetreiber sind wir zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Gaszählern sowie die Messung.

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