Suche

 

Schluss mit analog.

Digitale Stromzähler (sogenannte moderne Messeinrichtungen) ermöglichen eine bessere und transparentere Veranschaulichung Ihres Stromverbrauchs.

Die Zukunft ist digital.

Mit intelligenten Messsystemen sollen eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen erreicht und die Digitalisierung der Energiewende unterstützt werden.

Einblicke in Ihren Lastverlauf.

Für Kunden mit einem Verbrauch > 100.000 kWh im Jahr (RLM-Messungen): Wir stellen Ihnen Ihre Lastgangdaten auf Anfrage gerne bereit.


Moderne Messeinrichtungen

Seit Herbst 2017 baut die NGN gem. den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes moderne digitale Zähler, sogenannte moderne Messeinrichtungen, ein, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als herkömmliche Zähler. Bei Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr sowie Betreibern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) bis 7 kW installierter Leistung tauschen wir im Rahmen des sogenannten Rollouts die vorhandenen Zähler (z. B. Ferrariszähler) gegen eine moderne Messeinrichtung Diese wird weiterhin jährlich vor Ort ausgelesen, kann jedoch auf einem Display einen Überblick über den tatsächlichen Stromverbrauch (Tag, Woche, Monat, Jahr) geben.

Die Zähler in Krefeld, Straelen und Wachtendonk – dem Netzgebiet der NGN – werden durch einen Dienstleister ausgetauscht. Dessen Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen und werden nur zum vorab vereinbarten Termin erscheinen. Spätestens zwei Wochen vor dem Austausch erhalten die betroffenen Kunden eine schriftliche Terminankündigung mit weiteren Informationen.

Für Kunden entstehen durch den Zählerwechsel selbst keine Kosten. Die Preise für den Messstellenbetrieb hingegen sind durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und sind ebenso wie von uns angebotene Zusatzleistungen unserem Preisblatt Messstellenbetrieb zu entnehmen (im Downloadbereich).

 

Weiterführende Informationen:

    Allgemeine FAQ

    Warum muss mein Stromzähler ausgetauscht werden obwohl er noch geeicht ist?

    Das dafür maßgebliche Messstellenbetriebsgesetz sieht einen Tausch aller Zähler innerhalb von 8 Jahren vor; um für unsere Monteure hier eine ungefähre Gleichverteilung über die Jahre zu schaffen, haben wir einige Zähler vorziehen müssen, vermutlich ist Ihr Zähler davon auch betroffen. Der Hintergrund dieses schnellen Zählertausches ist, dass der Gesetzgeber mit der Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme das Ziel verfolgt, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Mit Hilfe der neuen Geräte soll für den Verbraucher die Transparenz über seinen Stromverbrauch erhöht werden, es können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Außerdem können Informationen abgefragt werden, die dem Netzbetreiber die Steuerung von dezentralen Stromerzeugern wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen erleichtern.

    Wo finde ich meine Zählernummer?

    Sie finden die Zählernummer auf der letzten Rechnung oder direkt auf dem Zähler.

    Rechnung nicht zur Hand? Einige Zählerbeispiele sehen Sie nebenstehend, inkl. Hinweis, wo Sie die Zählernummer finden.

    Was ist die rechtliche Grundlage für diese Umrüstung?

    Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.

    Ist der Einbau verpflichtend?

    Ja. Der Einbau ist im Rahmen des Gesetzes verpflichtend. Deshalb sind Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer (i.d.R ist dies der Mieter) und Anschlussnehmer (i.d.R. ist dies der Eigentümer bzw. Vermieter) nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung verpflichtet, dem Messstellenbetreiber bzw. dem beauftragten Dienstleister Zutritt zu ihren Stromzählern zu gestatten (§ 38 MsbG). Alle Dienstleister, die von der NGN als grundzuständigem Messstellenbetreiber für den Zählerwechsel eingesetzt werden, können sich ausweisen und werden nur nach schriftlicher Terminankündigung tätig.

    Wer trägt die Kosten für den intelligenten Zähler, den Einbau und die Wartung?

    Die Preise für intelligente Zähler werden im Messstellenbetriebsgesetz geregelt. Die NGN als grundzuständiger Messstellenbetreiber stellt Stromkunden wie auch schon bisher die Kosten für den Messstellenbetrieb (Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung) im Rahmen der gesetzlich festgelegten Preise in Rechnung. Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, müssen gem. der gesetzlichen Vorgabe die Kosten durch den Anschlussnehmer, also den Haus- oder Wohnungseigentümer, getragen werden.

    Ich möchte einen anderen Messstellenbetreiber wählen. Was muss ich dem grundzuständigen Messstellenbetreiber anzeigen?

    In diesem Fall beauftragen Sie einen neuen Messstellenbetreiber (MSB) und schließen mit diesem einen Vertrag über den Messstellenbetrieb ab. Die dann erforderlichen Prozesse (Ab-/Anmeldung, Umbau des Zählers etc.) erledigt der neue MSB mit dem alten MSB, in diesem Fall der NGN.

    Hinweis: Der Umbau auf eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem wird dann durch den neuen MSB umgesetzt, dieser unterliegt ebenfalls der gesetzlichen Verpflichtung des MsbG.

    Warum erhalte ich eine Rechnung vom Messstellenbetreiber?

    Wenn Ihr Lieferant es ablehnt, die Kosten für den Messstellenbetrieb wie bisher mit abzurechnen, so erhalten Sie von Ihrem Messstellenbetreiber eine separate Rechnung über die Kosten des Messstellenbetriebs. Diese Kosten führt der Lieferant dann nicht mehr auf seiner Rechnung auf.
    Die Kosten für den Messstellenbetrieb entnehmen Sie unserem Preisblatt.

    Warum habe ich einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber ohne diesen unterschrieben zu haben?

    Wenn Sie keinen Vertrag mit einem dritten Messstellenbetreiber abgeschlossen haben, kommt der Vertrag über den Messstellenbetrieb mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber zustande. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in der Regel der Netzbetreiber. Eine Vertragsbeziehung mit der NGN als Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber kommt demnach zustande, sobald Energie an der Messstelle entnommen wird. Dies geschieht bspw. durch Licht einschalten. Die entstehenden Kosten für den Messstellenbetrieb können Sie unserem Preisblatt entnehmen.

    Ich habe das 3 Monatsanschreiben für den Einbau einer modernen Messeinrichtung / für den Einbau eines intelligenten Messsystems erhalten.
    Was muss ich tun?

    Sie müssen nichts tun.
    Das Schreiben dient lediglich zur Vorabinformation. Sie erhalten 2 Wochen vor dem Zählerwechseltermin erneut ein Schreiben mit einer Terminankündigung. Sollten Sie den dann vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, so können Sie sich bei uns melden und einen neuen Termin vereinbaren.
    Kann ich mir jetzt schon einen Termin wünschen? Leider nein. Die Terminvergabe erfolgt erst kurzfristig.
    Muss ich beim Einbau anwesend sein? Sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank bzw. Zählerplatz gewährleistet ist, ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich.

    Kostet der Zählerwechsel etwas?

    Nein, der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

    Was kostet der Zähler?

    Dies ist abhängig von der Art des Zählers. Die Kosten für die intelligenten Messsysteme und modernen Messeinrichtungen finden Sie in unseren Preisblättern. Siehe auch „Wer trägt die Kosten für den intelligenten Zähler, den Einbau und die Wartung?"

    Kann ich meinen alten analogen Zähler nicht behalten?

    Leider nein, wir sind gesetzlich verpflichtet, überall digitale Zähler einzubauen. Laut Messstellenbetriebsgesetz sind wir als Messstellenbetreiber verpflichtet, herkömmliche Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme bis 2032 zu ersetzen.

    Der Einbau der neuen Messtechnik ist verbrauchsabhängig.
    Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?

    Für die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der durch Sie oder durch unsere Ableser gemeldete Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet.

    Wird ein intelligentes Messsystem beim Neubau verbaut?

    Nein, bei einem Neubau wird eine moderne Messeinrichtung verbaut, da der durchschnittliche Verbrauch von drei Jahren noch nicht ermittelt werden konnte.

    Verteuert sich mein Strompreis durch den Einbau einer moderner Messeinrichtungen oder eines intelligenten Messsystems?

    Die Kosten für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen sind separat zu betrachten und haben erstmal nur indirekt etwas mit Ihrem Strompreis zu tun. Der Lieferant kann die Kosten – wie bislang auch – eins zu eins an Sie weiterreichen oder sie im Rahmen seines Tarifes verrechnen. Ob er diesen Tarif dann aufgrund evtl. geänderter Preise für die Zähler anpasst, ist individuell unterschiedlich und muss bei Ihrem Lieferanten erfragt werden.

    Sollte Ihr Lieferant den Messstellenbetrieb nicht mehr mit abrechnen, so erhalten Sie von uns als Ihrem Messstellenbetreiber eine separate Rechnung über die Kosten des Messstellenbetriebs. Die Kosten für den Messstellenbetrieb entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt. Sollten Sie einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit der Betreuung der Messung beauftragt haben, so stellt Ihnen natürlich dieser die Rechnung und nicht wir.

    Was passiert mit meinem alten Zähler?

    Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

    FAQ moderne Messeinrichtung

    Was ist eine moderne Messeinrichtung?

    Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler und lösen seit Herbst 2017 die elektromechanischen Stromzähler, sog. Ferrariszähler ab. Ältere digitale Stromzähler, welche noch nicht die gesetzlichen Anforderungen des MsbG erfüllen, werden ebenfalls ersetzt. Die neuen Zähler verfügen über eine digitale Anzeige und ermöglichen die Abfrage von Stromverbrauchswerten durch den Kunden. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an. Die dafür erforderliche PIN können Sie auf unserer Internetseite beantragen. Bitte verwenden Sie dafür das NGN-Portal.

    Durch wen wird die Messeinrichtung verbaut?

    Die NGN nimmt als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Austausch der Stromzähler in ihrem gesamten Netzgebiet vor und hat dazu einen Dienstleister beauftragt.

    Die Mitarbeiter des Dienstleisters können sich auf Verlangen ausweisen und erscheinen zu den vereinbarten Terminen. Mindestens zwei Wochen vor dem Umbau erhalten die betroffenen Kunden eine schriftliche Terminankündigung.

    Wie funktioniert mein neuer Stromzähler?

    Beim Einbau des neuen Stromzählers erhalten Sie eine Kurzanleitung, die Ihnen die wesentlichen Funktionen der modernen Messeinrichtung erläutert. 
    Die Kurzanleitung finden Sie auch hier.

    Welche Daten werden von der modernen Messeinrichtung gesendet?

    Keine. Moderne Messeinrichtungen sind technisch nicht in der Lage Daten über eine Funk- bzw. Internetverbindung zu versenden. Der Zählerstand wird weiterhin jährlich vor Ort abgelesen.

    Wird mein Zähler fernausgelesen?

    Nein, die moderne Messeinrichtung wird weiterhin einmal pro Jahr durch einen Ableser oder durch Sie manuell ausgelesen.

    Benötige ich für die modernen Messeinrichtungen einen Internetanschluss?

    Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang, weil keine Daten übertragen werden.

    Wer ist für den Einbau moderner Messeinrichtungen zuständig?

    Für den Einbau ist die NGN als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet Krefeld, Straelen und Wachtendonk zuständig.

    Wann wird die moderne Messeinrichtung bei mir eingebaut?

    Seit Juli 2017 tauscht die NGN sukzessive alle Stromzähler in Haushalten mit einem Verbrauch von unterhalb 6.000 kWh/a im Netzgebiet Krefeld, Straelen und Wachtendonk gegen eine moderne Messeinrichtung aus. Mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbau erhalten Sie schriftlich eine Terminankündigung.

    Wo erhalte ich weitere Informationen rund um den Einbau der modernen Messeinrichtungen?

    Haben Sie sich schon bei uns auf der Seite umgesehen und einen Blick in unseren Flyer oder Bedienungsanleitung geworfen? Sollte es darüber hinaus noch Fragen geben, können Sie diese per E-Mail an smartmeter@ngn-mbh.de senden.
    Dieses Postfach beantwortet allerdings keine Fragen zu Terminabsprachen für den Zählerwechsel. Die Ansprechpartner dafür finden Sie auf unserem Anschreiben zwei Wochen vor dem Zählerwechsel. Eine Terminabsprache, bevor Sie das Schreiben erhalten haben, ist leider nicht möglich. Auch auf den Seiten der Bundesnetzagentur finden Sie zusätzliche Informationen.

    Wie wird das Entgelt für die moderne Messeinrichtung abgerechnet?

    Die Abrechnung der modernen Messeinrichtung erfolgt, wie bisher über Ihren Stromlieferanten, sofern dieser keine abweichende Regelung mit uns getroffen hat. Sollte Ihr Lieferant die Weiterverrechnung des Messentgelts ablehnen, erhalten Sie ein Infoschreiben und die Rechnung direkt von der NGN als Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber. Sollten Sie einen anderen Messstellenbetreiber gewählt haben, erfolgt die Abrechnung durch diesen anderen Messstellenbetreiber.

    Wo erhalte ich die PIN zu meiner Messeinrichtung?

    Nach der Registrierung können Sie die PIN unter Angabe Ihres Namens, der Adresse und der Zählernummer sowie der Marktlokation über unser NGN-Portal anfordern. Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Messeinrichtung sowie auf Ihrer Stromrechnung. Die Zählpunktbezeichnung finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.

    Bitte beachten Sie, dass es bis zu zwei Wochen dauern kann, bis die Daten in allen Systemen aktualisiert sind.

    Was kostet mich eine moderne Messeinrichtung?

    Die Preise für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich geregelt. Diese entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt Messstellenbetrieb.

    Wozu dient die PIN?

    Bei aktivierter PIN-Abfrage ist die Anzeige Ihrer individuellen Verbrauchswerte abgeschaltet. Zur Anzeige Ihrer individuellen Verbrauchswerte ist dann die Eingabe der PIN erforderlich.
    In der Bedienungsanleitung finden Sie weitere Informationen dazu.

    Ich habe meine PIN vergessen. Was muss ich tun?

    Die PIN kann im NGN-Portal neu angefordert werden. Die PIN wird Ihnen aus Datenschutzgründen per Post zugestellt. Eine mündliche Weitergabe ist nicht möglich.

    Kann ich die PIN ändern?

    Nein. Die PIN kann nicht geändert werden.

    Verbrauchen die modernen Messeinrichtungen Strom?

    Ja, auch moderne Messeinrichtungen verbrauchen wie Ihr alter Zähler Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten.

    Wie lange sind moderne Messeinrichtungen geeicht?

    Moderne Messeinrichtungen sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie über den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW erhalten.

    Ich habe gehört, dass neben modernen Messeinrichtungen auch intelligente Messsysteme eingeführt werden.
    Wie unterscheiden sich intelligente Messsysteme von modernen Messeinrichtungen?

    Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen.

    Kann ich anstelle einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem erhalten?

    Der Gesetzgeber hat die Art der Messeinrichtung von bestimmten Kriterien, wie z.B. der Höhe des Verbrauchs, abhängig gemacht und entsprechend gesetzlich vorgegeben.

    Der Einbau der neuen Messtechnik ist verbrauchsabhängig. Mein Verbrauch ist sehr stark schwankend.
    Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?

    Für die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet.

    Passen die modernen Messeinrichtungen in meinen Zählerschrank beziehungsweise auf meinen Zählerplatz?

    Die modernen Messeinrichtungen sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank beziehungsweise auf den vorhandenen Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken beziehungsweise Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch den Anschlussnehmer (dies ist in der Regel der Eigentümer) zu ertüchtigen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank oder am Zählerplatz erforderlich werden, wurde gesetzlich festgelegt, dass der Anschlussnehmende hierfür eine/n Elektroinstallateur/in beauftragen und die entstehenden Kosten tragen muss.

    Was stellt das digitale Zählerdisplay dar?

    1. 1. Verbrauchskennziffer zur eindeutigen Identifikation von Messwerten (automatisch rollierende Anzeige)
          - 1.8.0 = Ihr Stromverbrauch wird zeitunabhängig gemessen
          - 1.8.1 = Ihr Stromverbrauch im Hochtarif (HT) Zeitfenster
          - 1.8.2 = Ihr Stromverbrauch im Niedertarif (NT) Zeitfenster
          - 2.8.0 = Ihre Stromerzeugung bei vorhandener Einspeiseanlage wird
            zeitunabhängig gemessen)
    2. 2. Anzeige Ihres aktuellen abrechnungsrelevanten Zählerstands
    3. 3. Infofeld für Messwerte (zeigt Kürzel der ausgewählten Funktion, hier „P“ = Momentanleistung; vgl. auch Modell-Befehlslisten)
    4. 4. Anzeige Ihrer individuellen Verbrauchswerte (Tages­, Wochen­, Monats­ und Jahreswerte abrufbar)
    5. 5. Anzeige der Zählerstunden in der jeweiligen Verbrauchseinheit (kWh = Kilowattstunden, W = Watt und VA = Voltampere)
    6. 6. Anzeige der Spannungsversorgung (Phasenspannung)
    7. 7. Anzeige der aktuellen Energierichtung (zeigt, ob Sie Strom beziehen (A+) oder selbst produzierten Strom in das Stromnetz Einspeisen(A-))
    8. 8. Kommunikationsanzeige (wird durch ein zusätzliches Kommunikationsmodul aktiviert = intelligentes Messsystem)
    9. 9. Lichtsensor (bzw. Kommunikationsmodulanschluss)
    10. 10. mechanische Taste

    Ich habe zusätzlich eine PV-Anlage und deswegen einen Zwei-Richtungszähler.
    Wie kann ich meinen Verbrauch bzw. meine in das Netz eingespeiste Erzeugungsenergiemenge erkennen?

    Anhand der Verbrauchskennziffer (siehe Bild) können Sie erkennen, welche Werte aktuell angezeigt werden. Bild A) stellt den Gesamtverbrauch und Bild B) die Gesamterzeugung dar.

    Die Marker 1 und 2 sind nachfolgend erläutert:

    1. 1. Verbrauchskennziffer zur eindeutigen Identifikation von Messwerten (automatisch rollierende Anzeige)
          - 1.8.0 = Ihr Stromverbrauch wird zeitunabhängig gemessen
          - 2.8.0 = Ihre Stromerzeugung bei vorhandener Einspeiseanlage wird
            zeitunabhängig gemessen)
    2. 2. Anzeige Ihres aktuellen abrechnungsrelevanten Zählerstands

    Ich habe eine Wärmepumpe oder eine Nachspeicherheizung und deswegen einen Zwei-Tarif-Zähler.
    Wie kann ich erkennen, welche Energiemengen zu welchem Tarif (HT/NT) verbraucht wurde?

    Anhand der Obis-Kennzeichnung (siehe Bild) können Sie erkennen, welche Werte aktuell angezeigt werden. Dabei entspricht der Tarif 1 dem HT (Bild A) und der Tarif 2 dem NT (Bild B).

    Die Marker 1 und 2 sind nachfolgend erläutert:

    1. 1. Verbrauchskennziffer zur eindeutigen Identifikation von Messwerten (automatisch rollierende Anzeige)
          - 1.8.1 = Ihr Stromverbrauch im Hochtarif (HT) Zeitfenster
          - 1.8.2 = Ihr Stromverbrauch im Niedertarif (NT) Zeitfenster
    2. 2. Anzeige Ihres aktuellen abrechnungsrelevanten Zählerstands

    Was bedeutet HT/NT?

    Die Abkürzung HT/NT steht für:

    • HT = Haupt-/Hochtarif
    • NT = Neben-/Niedertarif

    Damit werden zwei Tarife beschrieben, denen ein definiertes Zeitfenster zugrunde gelegt wird. Wir, die NGN, haben folgendes Zeitfenster in unserem Netzgebiet:

    • HT = 08:01 - 19:59 Uhr
    • NT = 20:00 - 08:00 Uhr

    Die Umschaltung zwischen den Tarifen an der Messeinrichtung erfolgt, nach aktuellem Stand der Technik, mit einer zusätzlich vor Ort installierten Zeitschaltuhr. Zukünftig übernimmt ein intelligentes Messsystem die Tarifumschaltung.

     

    Intelligente Messsysteme

    Die Einführung intelligenter Messsysteme soll vor allem die Energiewende in Deutschland beschleunigen und eine zuverlässige Stromversorgung sicherstellen. Werden eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen um eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) ergänzt, wird von intelligenten Messsystemen gesprochen. Der digitale Stromzähler wird durch das Smart-Meter-Gateway als Kommunikationseinheit zu einer Schnittstelle im Versorgungsnetz.

    Mithilfe der eingebundenen Kommunikationseinheit sendet das intelligente Messsystem aktuelle Verbrauchs- und Einspeisedaten an berechtigte Marktakteure (z. B. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Lieferanten). Eine Datenübermittlung ist ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf stets der Zustimmung des Verbrauchers. Die Daten werden grundsätzlich verschlüsselt versendet und können nur durch am Prozess beteiligte und entsprechend berechtigte Marktakteure eingesehen werden. Datenschutz und Datensicherheit sind durch die Verschlüsselung nach dem Privacy-by-Design-Ansatz gewährleistet. Dieser erfüllt die Anforderungen nach § 21 und § 22 MsbG. Bei diesem Ansatz werden Datensicherheit und -schutz dadurch erreicht, dass die verwendete Technik von vornherein nur eingeschränkte Funktionen zulässt. Der Ansatz ist vergleichbar mit Datensicherheitsstandards, wie sie z. B. auch im Onlinebanking Anwendung finden.

    Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt mit Start des Rollouts für intelligente Messsysteme am 24.02.2020 bei Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh bezogen auf die letzten 3 Jahre. Der Umbau auf ein intelligentes Messsystem muss innerhalb von 8 Jahren – also bis zum 23.02.2028 – abgeschlossen sein. Die Stromzähler in Krefeld, Straelen und Wachtendonk – dem Netzgebiet der NGN – werden durch Mitarbeiter der NGN gegen intelligente Messsysteme ausgetauscht. Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen und werden nur zum vorab vereinbarten Termin erscheinen. Spätestens zwei Wochen vor dem Austausch erhalten die betroffenen Kunden eine schriftliche Terminankündigung mit weiteren Informationen.

    Für den Kunden entstehen durch den eigentlichen Zählerwechsel keine Kosten. Die Preise für den Messstellenbetrieb sind durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und ebenso wie von uns angebotene Zusatzleistungen dem Preisblatt Messstellenbetrieb zu entnehmen.

     

    Weiterführende Informationen:

    FAQ intelligente Messsysteme

    Was sind intelligente Zähler bzw. Smart Meter?

    Intelligente Zähler – auch Smart Meter genannt – sind digitale Stromzähler, die die verschlüsselte Datenübertragung über eine digitale Schnittstelle ermöglichen. Künftig werden sie vor allem bei Großverbrauchern > 6.000 kWh/a sowie Einspeisern > 7 kW/p zum Einsatz kommen und lösen die alten elektromechanischen Stromzähler ab. Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung, die um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt wird. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch verschlüsselt übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist wichtig, da das Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), das den Einsatz dieser Zähler regelt, an beide Messeinrichtungen unterschiedliche Anforderungen stellt. Dies betrifft den Umfang der Geräte, deren Funktion und die anfallenden Kosten.

    Welche weiteren Vorteile bieten intelligente Messsysteme dem Nutzer gegenüber den derzeitigen Messgeräten?

    Bei intelligenten Messsystemen kann der Verbrauch als Zählerstandsgang, mit einer Auflösung von 15 Minuten, über ein Portal abgerufen werden, so dass der Verbrauch transparenter wird. Zudem können in Zukunft zum Beispiel neue, kundenindividuelle Verträge durch Stromlieferanten angeboten werden. Auch die Bündelung von Strom-, Gas- - und Fernwärmemessung ist für die Zukunft angedacht. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerbox, die Geräte zu- oder abschaltet, könnten zudem Stromverbräuche – wie das Laden eines Elektroautos – kostengünstig geplant werden.

    Warum werden in Deutschland intelligente Messsysteme eingeführt?

    Unser Ziel als Netzbetreiber ist es, ein zukunftssicheres Stromnetz für unsere Kunden aufzubauen. Ursprünglich dienten Netze dazu, Energie von Kraftwerken an den Kunden zu verteilen. Der gesetzlich geforderte Ausbau der Erneuerbaren Energien brachte jedoch eine starke Veränderung mit sich: Nun speisen Betreiber von stromproduzierenden Anlagen ihren Strom dezentral, an unterschiedlichen Stellen und in ungleichen Mengen in das öffentliche Netz ein. Waren die Stromleitungen bisher gewissermaßen Einbahnstraßen, so gibt es jetzt auch Gegenverkehr. Dadurch ändern sich die Anforderungen an das Stromnetz und seinen Betrieb grundlegend. Alle Beteiligten – also Erzeuger, Verbraucher aber auch Energiespeicher – werden in dem neuen Stromnetz miteinander verbunden sein. Intelligente Messsysteme können bei Einspeisern und Verbrauchern im Netz die Energieströme zeitgleich erfassen und steuern. Sie bilden somit die Schnittstelle zu einem intelligenten Energienetz.

    Welche Daten werden von einem intelligenten Messsystem gesendet?

    Intelligente Messsysteme senden zweckgebunden monatlich oder täglich ihre Messwerte (Zählerstände oder Lastgänge) über das Smart-Meter-Gateway an den Messstellenbetreiber. Wann und in welchem Umfang Daten vom Smart-Meter-Gateway übermittelt werden können Sie unserem Kommunikationsdatenblatt entnehmen.

    Wie werden die Daten des intelligenten Messsystems erhoben und was ist ein Smart Meter Gateway?

    Bei intelligenten Messsystemen kann das Smart-Meter-Gateway die Daten von einer modernen Messeinrichtung erheben, bündeln, verarbeiten und versenden. Das Smart-Meter-Gateway übernimmt damit die Funktion einer Kommunikationseinheit.

    Was passiert mit den Daten des intelligenten Messsystems? Wer verwaltet sie?

    Die Daten werden von den Messstellenbetreibern verwaltet. Im Regelfall sind das die Verteilnetzbetreiber, die auch heute schon für die Strommessung verantwortlich sind. Sie müssen personenbezogene Messwerte löschen, sobald sie diese nicht mehr zwingend benötigen. In jedem Fall besitzen die Kunden die Hoheit über ihre Daten. Soll eine weitere Nutzung der Daten etwa beim Abschluss eines variablen Stromtarifes erfolgen, muss der Verbraucher diesem zunächst zustimmen. Wenn bestimmte Daten, wie z.B. die Stromeinspeisung eines Bürgerwindparks, Auswirkungen auf die Stabilität des Gesamtsystems haben, ist die Datennutzung gesetzlich verankert.

    Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

    Datenschutz und Datensicherheit werden durch den „Privacy by Design“-Ansatz der neuen Technik gewährleistet werden. Privacy by Design bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z. B. den Namen des Haushaltskunden) und Empfänger (z. B. den Namen des Stromlieferanten) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z. B. die Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der Privacy by Design-Ansatz funktioniert wie ein Briefverteilzentrum, bei dem der Post Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt. Der Datenschutzstandard ist vergleichbar mit dem Standard von Onlinebanking und dem Chip auf dem Personalausweis.

    Wie viel kostet ein intelligentes Messsystem?

    Die Preise für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich geregelt. Sie entnehmen diese bitte unserem Preisblatt Messtellenbetrieb.

    Wann soll der Einbau der intelligenten Messsysteme erfolgen? Wann erfolgt der Smart-Meter-Rollout?

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat mit der Zertifizierung des dritten Herstellers von Smart Meter Gateways den Start für den Smart-Meter-Rollout auf den 24.02.2020 festgesetzt. Innerhalb von 8 Jahren müssen alle Zähler von Kunden mit einem Verbrauch von 6.000 bis < 100.000 kWh im Jahr (bezogen auf ein 3-Jahres-Mittel) umgebaut werden - 10 % davon in den ersten 3 Jahren. Die NGN hat in 2020 mit dem Einbau begonnen.

    Wo erhalte ich weitere Informationen rund um den Einbau intelligenter Messsysteme?

    Bei weiteren Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an smartmeter@ngn-mbh.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    Wechsel einer Registrierenden Leistungsmessung (RLM) auf eine Standardlastprofilmessung (SLP) auf Kundenwunsch

    Der Wechsel einer RLM-Messung in eine SLP-Messung auf Kundenwunsch ist seit dem 24.02.2020 nicht mehr möglich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in seiner Allgemeinverfügung den Start für den Rollout sogenannter intelligenter Messsysteme (iMS) bekannt gegeben. Das heißt, dass der Messstellenbetreiber seit dem 24.02.2020 Messstellen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch der letzten drei Jahre (siehe dazu §31 Abs.4 MsbG) zwischen 6.000 und 100.000 kWh/a liegt, innerhalb von 8 Jahre mit einem intelligenten Messsystem auszurüsten hat. Andere Zähler als intelligente Messsysteme dürfen in diesen Fällen nicht mehr eingebaut werden.

    Bei RLM-Messungen liegt der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre i.d.R. über 6.000 kWh kWh, so dass nur der Umbau auf ein intelligentes Messsystem möglich ist, sofern das Drei-Jahres-Mittel sowie der aktuelle Jahresverbrauch unter 100.000 kWh/a liegen. Zukünftig sollen auch RLM-Messungen durch intelligente Messsysteme abgelöst werden; die Technik dafür ist aber derzeit noch nicht verfügbar.

    Wo finde ich das Kundenportal für intelligente Messsysteme und wie erhalte ich Zugang?

    Sie finden das Portal unter dem folgendem Link: https://smartmeter.ngn-mbh.de

    Vor dem ersten Zugriff ist eine Registrierung notwendig. Schicken Sie uns dafür eine
    E-Mail an edm-ims@ngn-mbh.de

    Die E-Mail muss mindestens folgende Informationen enthalten:

    • Zählernummer
    • Serial Nummer des Gateways
    • Ihr Name + Anschrift
       

    Da es sich um sensible Daten handelt, sind diese Informationen zur Identifikation in unserem System notwendig.

    Bei erfolgreicher Identifikation erhalten Sie binnen weniger Tage auf dem Postweg
    Ihre Zugangsdaten zum Portal.

    Dem nebenstehenden Bild können Sie entnehmen, wo sie Zählernummer und Serial Nummer des Gateways finden.

    Bei wem werden intelligente Messsysteme eingebaut?

    Alle Messstellen werden mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus erhalten im Rahmen der BSI-Allgemeinverfügung alle Messstellen mit einem Jahres-Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (Mittelwert über die letzten drei Jahre) oder mit einer installierten Anlagenleistung größer als sieben Kilowatt ein intelligentes Messsystem. Darüber hinaus werden im Rahmen des für den gMSB optionalen Rollouts und im Rahmen des netzdienlichen und marktorientierten Einsatzes intelligente Messysteme eingebaut. Nach aktueller BSI-Markterklärung (Stand September 2021) besteht die technische Möglichkeit zum Einbau von intelligenten Messsystemen, soweit Messstellen bei Letztverbrauchern an Zählpunkten in der Niederspannung mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 100.000 Kilowattstunden ausgestattet werden sollen und bei diesen Messstellen keine registrierende Lastgangmessung erfolgt und keine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.

    Verbrauchen die intelligenten Messsysteme Strom?

    Ja, auch intelligente Messsysteme verbrauchen wie Ihr alter Zähler Strom. Der Stromverbrauch der intelligenten Messsysteme wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten.

    Zeigen intelligente Messsysteme den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?

    Nein, intelligente Messsysteme zeigen nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte an.

     

    Lastgang­daten­bereitstellung

    Als Stromkunde mit einem Jahresverbrauch ab 100.000 kWh/a werden Sie bei Ihrem Energieversorger als „leistungsgemessener Kunde“ geführt. Das bedeutet ihr Stromverbrauch wird in einem 15-Minuten-Intervall ermittelt und in einem Verbrauchsprofil, dem sogenannten Lastgang, aufgezeichnet. Der zuständige Messdienstleister liest diesen Lastgang per Datenfernübertragung aus und stellt die gemessenen Daten dem Netznutzer zur Verfügung. Der Lastgang gibt im Gegensatz zum Standardlastprofil detailliert Aufschluss über das individuelle Verbrauchsverhalten.

    Individuelle Lastgangdaten stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dazu benötigen wir vorab einen schriftlichen Auftrag über das Formular zur Abfrage von Messdaten. Dieses können Sie per E-Mail, Brief oder Fax an unser Energiedatenmanagement schicken.

    • per Fax: +49 2151 982 14 1
    • per Post: Anschrift siehe Formular
    • per E-Mail: edm@ngn-mbh.de


    Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse edm@ngn-mbh.de auch bei Fragen oder Problemen.


    Bitte beachten Sie:
    Handeln Sie im Auftrag eines Netzkunden als Dienstleister benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht Ihres Auftraggebers. Liegt diese nicht vor, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

    Wenn die Möglichkeit zur Datenbereitstellung besteht, werden die angefragten Lastgangdaten verfügbar gemacht. Möglich ist die Bereitstellung der Werte von Netzkunden diskriminierungsfrei, also unabhängig vom Lieferanten (Strom- oder Gashändler).

    Messkonzepte

    Der Abschnitt Messkonzepte wird überarbeitet. In naher Zukunft finden Sie hier Informationen zu unseren Messkonzepten.

    Sollten in der Zwischenzeit Fragen zu Messkonzepten bestehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an edm@ngn-mbh.de.

    Preisblatt

    Hier finden Sie unser Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMsys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) einschließlich möglicher Zusatzleistungen: Preisblatt Messstellenbetrieb.