Wie erkenne ich die Ableser?
Jeder Ableser kann sich ausweisen und ist verpflichtet, auf Verlangen den Dienstausweis vorzuzeigen.
Muss der Ableser in meine Wohnung oder mein Haus?
Die Zähler sind im Allgemeinen in Mehrfamilienhäusern frei zugänglich, dort findet die Ablesung direkt am Zähler statt. Sollte sich Ihr Zähler in Ihrer Wohnung befinden, so ist das Betreten der Wohnung unvermeidbar.
Die Ableser werden hierbei die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und tragen einen medizinischen Mund- und Nasenschutz der Marke livingguard, die als medizinische Gesichtsmaske Typ I nach EN 14683 zugelassen sind. Diese Masken entsprechen den aktuellen Anforderungen gemäß der neuen Verordnung aus Januar 2021.
Was passiert, wenn nicht abgelesen wird?
Sollten wir keine Zählerstände erfassen können, erfolgt auf Grundlage der vorausgegangenen Verbräuche eine rechnerische Ermittlung. Diese kann jedoch von dem tatsächlichen Verbrauch abweichen. Daher bitten wir Sie, unseren Ablesern Zugang zu den Zählern zu gewähren.