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Kurzzeitanschluss online beantragen

1. Veranstaltungsort

Bitte teilen Sie uns den Namen und Ort Ihrer Veranstaltung mit und laden Sie einen Lageplan hoch, auf dem die Verbraucher gekennzeichnet sind.

2. Strombedarf

Bitte wählen Sie alle Verbraucher für Ihre Veranstaltung aus und geben dann die jeweilige Anzahl der Verbraucher und den geschätzen Gesamtbedarf in kW an.*

3. Veranstaltungszeitraum

Teilen Sie uns bitte den Veranstaltungszeitraum mit. Berücksichtigen Sie dabei, dass dieser mind. 4 Wochen in der Zukunft liegt. Bitte beachten Sie: Sollte das Datum der In- und Außerbetriebnahme abweichend vom Veranstaltungsbeginn sein, geben Sie bitte auch das jeweilige Datum an!

4. Ihre Kontaktdaten

Anschlussnutzer*in & Rechnungsempfänger*in

Bitte tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, damit wir Ihre Kontaktaufnahme bestätigen und Sie per E-Mail kontaktieren können.

Installateur*in

HINWEIS: Wir stellen Ihren Kurzzeitanschluss nach der Bestellung betriebsbereit her. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) kommt das Anschlussnutzungsverhältnis dadurch zustande, dass über den Netzanschluss Elektrizität aus dem Verteilernetz entnommen wird. Der Stromverbrauch wird, falls spätestens zum Zeitpunkt der erstmaligen Entnahme ein Stromliefervertrag vorliegt (Anmeldung eines Stromlieferanten bei der SWK ENERGIE GMBH) entsprechend abgerechnet. Andernfalls wird eine Ersatzversorgung nach § 3 Grundversorgungsverordnung (GVV) in Verbindung mit §38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angenommen und zu den veröffentlichten Bedingungen des Grundversorgers abgerechnet. Das Einverständnis des Anschlussnutzers wird diesbezüglich vorausgesetzt.

Datenschutzerklärung und Absenden

Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in der Datenschutzerklärung der NGN.