Bekanntgabe Messstellenbetrieb
Bekanntgabe Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB), soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die NGN wird Messstellen an ortsfesten Zählpunkten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben (§ 29 MsbG) mit iMSys ausstatten. Die gesetzliche Einbaupflicht betrifft insbesondere:
- Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden,
- Zusätzlich mit einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt:
- Letztverbraucher mit denen eine Vereinbarung nach §14a EnWG besteht,
- Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Soweit das MsbG nicht die Ausstattung mit einem iMS vorschreibt, werden Messstellen bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern bis 2032 mindestens mit mME ausgestattet.
Der Rollout erfolgt gemäß den gesetzlichen Fristen und Zielvorgaben des MsbG (schrittweise Ausstattung bis 2032).
Standardleistungen beim Einsatz von intelligenten Messsystemen
Die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers umfasst beim Einsatz von iMS die gesetzlich in § 34 Abs. 1 MsbG definierten Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere:
- Die sichere Messwertübertragung, Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway sowie die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation.
- Die Bereitstellung von Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen (z. B. für den Energielieferanten und den Netzbetreiber) sowie die Übermittlung an eine lokale Anzeigeeinheit oder über ein geschütztes Online-Portal für den Kunden.
- Die informationelle Unterstützung bei der Handhabung der Ablesung, zur Überwachung des Energieverbrauchs und zu Stromsparhinweisen nach dem Stand der Technik.
- Die Bereithaltung von technischen Schnittstellen zur datentechnischen Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem EEG/KWKG, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sowie Messeinrichtungen für weitere Sparten (z. B. Gas).
- Die Umsetzung von Festlegungen der Bundesnetzagentur zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und zur Bilanzierung.
Entgelte und Zusatzleistungen
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb von mME und iMSys richten sich nach den gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen und können dem aktuellen Preisblatt Messstellenbetrieb der NGN entnommen werden.
Darüber hinaus bietet die NGN Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 MsbG an. Eine Übersicht über diese Leistungen sowie deren Entgelte sind ebenfalls im jeweils gültigen Preisblatt aufgeführt, welches regelmäßig überprüft, aktualisiert und auf unserer Internetseite veröffentlicht wird.
Freie Wahl des Messstellenbetreibers
Es besteht für jeden Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer das gesetzliche Recht, anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb zu beauftragen, sofern dieser die gesetzlichen Voraussetzungen des MsbG erfüllt.