
In den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind die Anforderungen für eine sichere und zuverlässige Versorgung festgelegt. Lesen Sie hier, welche Vorgaben für die jeweiligen Netzanschlüsse gelten.
Basis für den Netzanschluss und die Durchleitung durch das Verteilernetz sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die entsprechenden Verordnungen und Regelwerke – etwa die VDE-Anwendungsregeln (TAR 4100, 4105 und 4110).

Lesen Sie hier mehr zu unseren Technischen Anschlussbedingungen:
Wesentliche gesetzliche Grundlagen finden Sie in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Hinsichtlich der max. Anschlusswerte können Sie sich an folgenden Werten orientieren:

Basis für den Netzanschluss und die Durchleitung durch das Verteilernetz sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die entsprechenden Verordnungen und Regelwerke – etwa die DVGW Arbeitsblätter.
Daneben gelten folgende Technischen Anschlussbedingungen mit:
Gesetzliche Grundlage für die Herstellung des Wasserhausanschlusses sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie einschlägige technische Normen.
Bleileitungen nicht mehr zulässig: Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Dies gilt insbesondere für Häuser / Gebäude, die vor 1973 errichtet wurden.


Basis für den Netzanschluss und die Durchleitung durch das Verteilernetz sind die entsprechenden Verordnungen: