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Gut geplant ins Netz

Das sind die Regeln für Ihren Anschluss.

In den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind die Anforderungen für eine sichere und zuverlässige Versorgung festgelegt. Lesen Sie hier, welche Vorgaben für die jeweiligen Netzanschlüsse gelten.

Strom

Basis für den Netzanschluss und die Durchleitung durch das Verteilernetz sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die entsprechenden Verordnungen undRegelwerke – etwa die VDE-Anwendungsregeln (TAR 4100, 4105 und 4110).

Lesen Sie hier mehr zu unseren technischen Anschlussbedingungen (TAB):

Hinsichtlich des Anschlusses von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz gelten die TAR 4100 und TAR 4105 für Erzeugungsanlagen.

Hinsichtlich des Anschlusses von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz (TAR 4110 Mittelspannung) gelten zusätzliche ergänzende Anschlussbestimmungen der NGN.

Ebenso ist die NGN Ergänzung Fernwirktechnik für Erzeugungsanlagen zu beachten.

 

Wesentliche gesetzliche Grundlagen finden Sie in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)   

Hinsichtlich der max. Anschlusswerte können Sie sich an folgenden Werten orientieren:

Spannungs-, Umspannebene: Maximale Kapazität für Entnahme bzw. Einspeisung im Einzelfall (kVA)

  • Hochspannung: Individuelle Festlegung
  • Umspannung Hoch-/Mittelspannung:  bis 15.000
  • Mittelspannung 10 kV: bis 3000
  • Niederspannung: bis 300 

Gas

Basis für den Netzanschluss und die Durchleitung durch das Verteilernetz sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die entsprechenden Verordnungen und Regelwerke – etwa die DVGW Arbeitsblätter.

Daneben gelten folgende technischen Anschlussbedingungen (TAB) mit:

Wesentliche gesetzliche Grundlagen finden Sie in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)   

Wasser

Gesetzliche Grundlage für die Herstellung des Wasserhausanschlusses sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie einschlägige technische Normen.

  • DIN 1988 bzw. DIN EN 1717

Fernwärme

Basis für den Netzanschluss und die Durchleitung durch das Verteilernetz sind die entsprechenden Verordnungen: