Die NGN wickelt für Sie die Vergütung und Abrechnung ihrer Stromeinspeisung aus Einspeiseanlagen, entsprechend den Grundlagen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G), ab. Wir erstellen im sogenannten Gutschriftsverfahren die Einspeiseabrechnung für Sie als Anlagenbetreiber. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern. Bitte beachten Sie das bei Neuanlagen alle erfordrelichen Unterlagen gemäß Checkliste der NGN vorliegen.
Hinweis: Strombezug und Stromeinspeisung stellen unterschiedliche Sachverhalte und Rollenverteilungen dar. Für ihren Strombezug aus dem Netz, ist ausschließlich ihr Stromlieferant zuständig. Das bedeutet ihre Strombezugsrechnungen, werden losgelöst von ihrer Stromeinspeisung abgerechnet und dabei weichen Ablese- und Abrechnungszeiträume gegebenfalls voneinander ab. Auch werden Strombezug und Stromeinspeisung nicht gegeneinander aufgerechnet, Sie erhalten also separate Abrechnungsbelege. Für die Erstellung ihrer Stromeinspeisevergütung sind wir, die NGN als Ihr verantwortlicher Stromverteilernetzbetreiber, zuständig. Hierbei gilt als Abrechnungszeitraum immer ein volles Kalenderjahr (Stichtag 31.12). Das heißt, Sie erhalten immer am Anfang eines Jahres, die Jahresabrechnung für das vorangegangen Kalenderjahr.