Suche

Gleichbehandlungsbericht

Durch das Energiewirtschaftsrecht sind wir zu einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes verpflichtet und haben dementsprechend ein Gleichbehandlungsprogramm verabschiedet. Über die Einhaltung der dort definierten Inhalte wacht unser interner Gleichbehandlungsbeauftragter, der der Bundesnetzagentur jährlich einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorlegt.

Der Verpflichtung, diesen Bericht im Internet zu veröffentlichen, kommen wir hiermit nach.