Sie sind von der fehlerfreien Funktion Ihres Zählers nicht überzeugt? Gegebenenfalls haben Sie die Anlage von Ihrem Elektriker / Installateur bereits überprüfen lassen und er hat keine Mängel festgestellt?
Sie haben die Möglichkeit eine Befundprüfung (Zählerüberprüfung) gemäß den §§ 39 und 51 der Mess- und Eichverordnung zu veranlassen. Diese Beauftragung gilt allerdings nur, falls Sie keinen anderen Messstellenbetreiber mit der Betreuung Ihres Zählers beauftragt haben und der Zähler im Netzgebiet der NGN eingebaut ist.
Der Jahresenergiebezug hängt von mehreren individuellen Faktoren ab:
Es kann keine allgemeingültige Aussage darüber getroffen werden, welcher Verbrauch statistisch gesehen „normal“ wäre. Bitte berücksichtigen Sie diese individuellen Faktoren, bevor Sie eine Befundprüfung beauftragen, da die Messeinrichtungen in den meisten Fällen korrekt messen.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für den Zählerwechsel in Höhe von EUR 90,00 (netto) sowie die Kosten für die Prüfung nach der Mess- und Eichgebührenverordnung von Ihnen beglichen werden müssen (Auszug im Bereich Technische Dienstleistungen), falls die Prüfung ergibt, dass der Zähler innerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen arbeitet.
Das zu unserer Beauftragung notwendige Auftragsschreiben finden Sie hier: