Steuerbare Verbrauchs-einrichtungen
§ 14a EnWG
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Entnahmestellen für die Belieferung von ortsfesten elektrischen Heizgeräten zum Zwecke der Raumheizung und Warmwasserbereitung in der Niederspannung, wie beispielsweise Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen sowie auch Elektromobile.

Es gelten folgende Maßnahmen
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen fest angeschlossen werden.
- Der Elektrizitätsbedarf wird über eine gesonderte Messeinrichtung (zusätzlicher Zählerplatz) erfasst.
- Die Steuerung erfolgt über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox.
Bis zum Einbau von intelligenten Messeinrichtungen mit einem steuerbaren Gateway werden die Freigabezeiten von Wärmepumpen im Netzgebiet der NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH mittels Schaltuhren über lastoptimierende Schaltzeiten gesteuert. Die Auswahl, Installation und Parametrierung dieser Einrichtung erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber.
Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu sechs Stunden täglich, jedoch nicht länger als zwei Stunden zusammenhängend unterbrochen werden. Bei den im Netzgebiet der NGN angeschlossenen Wärmepumpen wird die Versorgung lediglich zwei Stunden täglich in folgenden Zeiträumen unterbrochen:
- zwischen 8.00 und 9.30 Uhr und zwischen 12.00 und 13.30 Uhr für jeweils eine halbe Stunde sowie
- zwischen 16.00 und 19.00 Uhr für eine Stunde