Ihr Browser ist leider inkompatibel. Bitte verwenden Sie einen aktuellen Browser.

Telefonisch
Telefonisch
NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
Telefon
+49 2151 983 000
Erreichbarkeit
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 18.00 Uhr
zurück

Rückrufservice

Schriftlich
Schriftlich

Sie wollen uns schreiben? Kein Problem!

zum Kontaktformular

Steuerbare Verbrauchs-einrichtungen

§ 14a EnWG

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Entnahmestellen für die Belieferung von ortsfesten elektrischen Heizgeräten zum Zwecke der Raumheizung und Warmwasserbereitung in der Niederspannung, wie beispielsweise Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen sowie auch Elektromobile.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Es gelten folgende Maßnahmen

  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen fest angeschlossen werden.
  • Der Elektrizitätsbedarf wird über eine gesonderte Messeinrichtung (zusätzlicher Zählerplatz) erfasst.
  • Die Steuerung erfolgt über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox.

Bis zum Einbau von intelligenten Messeinrichtungen mit einem steuerbaren Gateway werden die Freigabezeiten von Wärmepumpen im Netzgebiet der NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH mittels Schaltuhren über lastoptimierende Schaltzeiten gesteuert. Die Auswahl, Installation und Parametrierung dieser Einrichtung erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber.

Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu sechs Stunden täglich, jedoch nicht länger als zwei Stunden zusammenhängend unterbrochen werden. Bei den im Netzgebiet der NGN angeschlossenen Wärmepumpen wird die Versorgung lediglich zwei Stunden täglich in folgenden Zeiträumen unterbrochen:

  • zwischen 8.00 und 9.30 Uhr und zwischen 12.00 und 13.30 Uhr für jeweils eine halbe Stunde sowie
  • zwischen 16.00 und 19.00 Uhr für eine Stunde

Ladevorrichtungen für Elektromobile

Bei allen Ladevorrichtungen für Elektromobile besteht immer das Wahlrecht eine Schaltuhr zu installieren. Im Inbetriebsetzungsauftrag Strom wählen Sie für den Einbau einer Schaltuhr die Bedarfsart Ladesäule/Wallbox nach §14a aus. Wenn Sie keine Unterbrechung der E-Ladevorrichtung wünschen, wählen Sie hier Haushalt aus, so wird die Versorgung der Ladevorrichtung nicht unterbrochen und Sie erhalten keine separate Messung.