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Formular zum Wechsel steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

Ausschlusskriterien der BNetzA-Festlegung

  1. Ladepunkte für Elektromobile, die von Institutionen betrieben werden, die gemäß § 35 Absätze 1 und 5a Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen
  2. Wärmepumpen und Klimaanlagen, die nicht der Raumheizung oder -kühlung in Wohn-, Büro- oder Aufenthaltsräumen dienen, sondern die zu gewerblichen betriebsnotwendigen Zwecken eingesetzt werden
  3. Wärmepumpen und Klimaanlagen bei Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (etwa bei Krankenhäusern)